Kfz-Sonderkennzeichen
Sei es um ein Fahrzeug zum Überführen von Fahrzeugen oder ein Cabriolet nur für ein paar Sommermonate anzumelden, für bestimmte Fälle gibt es neben den regulären Kennzeichen auch diverse Sonderkennzeichen! Dies sind unter anderen: Saisonkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Oldtimerkennzeichen, rote Kennzeichen, grüne Kennzeichen, Überführungskennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen. Des Weiteren wurde ein weiteres Kennzeichen eingeführt. Es ergab sich aus der neuen Technologie heraus und wird als E-Kennzeichen bezeichnet. Wofür dieses Nummernschild steh und was es genau bedeutet, kann weiter unten im Text nachgelesen werden.
Saisonkennzeichen
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Will man ein Fahrzeug nicht das ganze Jahr über anmelden, werden Saisonkennzeichen angebracht. Hierzu gibt es verschiedene Gründe wie etwa Cabrios, Wohnmobile und Motorräder, deren Benutzung nur in den warmen und schönen Monaten Sinn ergibt. Der Vorteil von Saisonkennzeichen ist, dass man das Fahrzeug nicht ständig An und Abmelden braucht und so unnötige Gebühren und vor allem auch Zeit gespart werden kann. Im rechten Feld, getrennt durch einen waagrechten Strich, befinden sich Zahlen. Diese geben die Monate an, in denen das Fahrzeug betrieben werden darf. Der Zulassungszeitraum beträgt mindestens zwei und maximal elf Monaten, der Zeitraum ist natürlich frei wählbar!
Kurzzeitkennzeichen
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Bis 1998 gab es für Fahrzeugüberführungen, Prüfungs- und Probefahrten das „Kurzzeitkennzeichen“, ein rotes „04“-Kennzeichen, das man früher von der Zulassungsstelle für maximal fünf Tage „ausleihen“ konnte. Seit 1998 gibt es dafür neue Schilder, sie sind nur für das vorher angegebene Fahrzeug zugelassen (das Übertragen auf andere Fahrzeuge ist nicht möglich) und die Gültigkeit beträgt 5 Tage. Im rechten Teil (Gelb ausgefüllt) befindet sich das Ablaufdatum (obere Zahl gibt den Tag, mittlere den Monat und untere das Jahr an). Die Schilder müssen nicht, wie früher, wieder an der Zulassungsstelle abgegeben werden, sondern können entsorgt werden, weil es wegen des eingeprägten Ablaufdatums nicht mehr gültig ist.
Mit den jetzigen Kurzzeitkennzeichen ist es leider nicht möglich ein Fahrzeug, das sich im Ausland befindet nach Deutschland einzuführen (verbotene Fernzulassung). Die Kurzzeitkennzeichen und der entsprechende Fahrzeugschein sind keine offiziellen Zulassungsdokumente, deshalb werden diese im Ausland oft nicht akzeptiert.
Eine Nutzung von Kurzzeitkennzeichen kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein:
- Anerkennungspflicht für EU-Mitgliedsstaaten
- Manche Staaten tolerieren Kurzzeitkennzeichen (unbedingt vorher genauestens erkundigen)
Für die Erteilung der Kurzzeitkennzeichen ist keine besondere Voraussetzung notwendig, es wird nur ein gültiger Personalausweis bzw. ein Reisepass, sowie eine gültige Versicherungsbescheinigung für fünf Tage benötigt. Versicherungen können die Prämie der Kurzzeitzulassung auf eine folgende „normale“ Anmeldung anrechnen.
Oldtimerkennzeichen
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Für historische Fahrzeuge, wenn diese nachweislich mindestens 30 Jahre alt sind, gibt es besondere Kennzeichen, sog. „Oldtimerkennzeichen“ bzw. „H-Kennzeichen“. Eine Zuteilung der Schilder erfolgt nur, wenn das Fahrzeug auf zeitgenössisch originalen Zustand (es werden nur wenige Abweichungen vom Originalzustand geduldet) überprüft wurde.
Wurde das Fahrzeug mit jüngeren Komponenten, also mit nicht zeitgemäßen Teilen verbaut, wird in den meisten Fällen eine Zuteilung der Schilder verwehrt. Ein nachgerüsteter Katalysator allerdings ist kein Ablehnungsgrund mehr. Auch Fahrzeuge, die sich in einem schlechten Zustand befinden, bleibt eine Zuteilung der Schilder verwehrt.
Der Zustand des Fahrzeuges darf nach DEUVET Benotung nicht schlechter als „3“ sein (gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostung).
Historische Fahrzeuge können auch mit einem roten Kennzeichen (siehe unten) mit der Kennziffer 07 betrieben werden.
Rote Kennzeichen
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Folgende Kennzeichen werden als rote Nummern beschrieben:
- Wechselkennzeichen, deren Nummer mit „06“ beginnt
- Kurzzeitkennzeichen, deren Nummer mit 04 oder 03
- Oldtimerkennzeichen, deren Nummer mit „07“ beginnt.
Genauere Erläuterungen:
Kennzeichen mit der Folgenummer „06“
Für Probefahrten oder Überführungsfahrten – Die Schilder sind für Kfz-Betriebe und Händler, sie sind nicht an ein Fahrzeug gebunden!
Kennzeichen mit der Folgenummer „07“
Die „07“ Kennzeichen sind ausschließlich für Fahrzeuge die mind. 30 Jahre alt sind, einzige Ausnahmen sind jüngere Fahrzeuge einer Kleinserie deren produzierte Stückzahl unter 500 sind. Die "07" Kennzeichen dürfen nur noch verwendet werden, wenn eine Erprobungsfahrt oder Bewegungsfahrt ansteht, aber auch Fahrten zu Fahrzeugtreffen sind genehmigt! Pro Kennzeichen können bis zu 10 und in besonderen Fällen auch mehr Fahrzeuge bewegt werden, allerdings muss für jedes Fahrzeug ein eigenes Fahrtenbuch geführt werden. Für Besitzer mehrerer Oldtimer ist so ein Kennzeichen sinnvoll, da diese steuerlich begünstigt werden und auch Versicherungen oft einen günstigeren Tarif anbieten.
Auch fürs Ausland können die roten „07“ Kennzeichen genutzt werden, es müssen nur folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die Daten müssen im Fahrzeugschein seitens der Zulassungsstelle eingetragen sein – muss im Fahrzeugscheinheft dokumentiert sein (mit Amtsstempel)
- Im Ausland dürfen die Kennzeichen nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden (Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten sowie Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen).
- Gegebenenfalls ist eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Kurzzeitkennzeichen mit Folgenummer „04“ oder „03“
Kurzzeitkennzeichen sind mittlerweile nicht mehr rot, sondern schwarz (siehe Kurzzeitkennzeichen)
Grüne Kennzeichen
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Grüne Kennzeichen werden für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Schautellerfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck, (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde) ausgegeben. Diese sind von der Steuer befreit! Bei Zugfahrzeugen (außer bei PKW oder Motorräder) können verschiedene Lastanhänger steuerfrei gestellt werden, wenn im Gegenzug das Zugfahrzeug höher besteuert wird. Liegt eine Genehmigung zur Steuerbefreiung (vom Finanzamt) vor, so bekommt man die grünen Kennzeichen von der Zulassungsstelle. Achtung! Wird ein Fahrzeug mit grünen Kennzeichen zu anderen Zwecken verwendet, ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Überführungskennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen
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Überführungskennzeichen sind mit einem roten Rand auf der rechten Seite gekennzeichnet und wirklich nur zu Überführungszwecken von Fahrzeugen ins Ausland gedacht. Es wird dabei ein internationaler (in vielen Sprachen gedruckter) Fahrzeugbrief benötigt. Die Zahlen rechts auf dem roten Streifen bezeichnen das Ablaufdatum des in Deutschland gültigen Versicherungsschutzes.
E-Kennzeichen für Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge
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Das E-Kennzeichen wird seit September 2015 vergeben und es können alle Fahrzeuge mit einem Elektroantrieb bekommen, dazu zählen auch Plug-in-Hybrid und mit Brennstoffzellen angetriebene Fahrzeuge.
Was bringt einem dieses E-Nummernschild?
In viele Gemeinden und Städte darf solch ein Fahrzeug kostenlos Parken und selbst Tankladestationen dürfen für lau benutze werden, es gibt sogar die Möglichkeit auf extra Spuren zu fahren, nähere Informationen kann bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragt werden.
Was wird für ein E-Nummernschild benötigt:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II)
- und evt. auch das COC-Papier