Alle Fachbegriffe
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Foto: autolexikon.net
Bislang erhielten lediglich Oldtimer und landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge ein alle Kennzeichen von A bis Z. Nun können auch Besitzer eines Elektroautos ein solches beantragen, das sogenannte E-Kennzeichen. Denn durch das kürzlich beschlossene Elektromobilitätsgesetz soll die allgemeine Akzeptanz dieser Fahrzeuge gefördert werden. Der folgende Text geht dem Kennzeichen auf den Grund und beschreibt, welche Vorteile es bietet.
Wer an seinem Elektroauto ein spezielles Kennzeichen trägt, kann auf speziell ausgewiesenen Parkplätzen parken. Zudem darf auf Busspuren und öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden. Des Weiteren wurde in dem sogenannten Elektromobilitätsgesetz (EmoG) festgelegt, dass ein großflächiges Netz an Schnellladestationen an Autobahnraststätten eingerichtet wird. Das Kennzeichen soll dabei helfen, dass Autofahrer vermehrt auf Elektroautos setzen und die klimafreundliche Mobilität gefördert wird.
Alle Halter von Elektrofahrzeugen, sogenannten Brennstoffzellenfahrzeugen und auch von aufzuladenden Hybridautos sollen von der neuen Regelung profitieren. Allerdings darf die Schadstoffgrenze nicht höher als 50 Gramm CO₂ pro Kilometer sein. Zudem muss ein elektrisch betriebenes Fahrzeug derzeit mindestens 30 km bewältigen, ab dem 01.01.18 sogar 40 km.
Wie auch nahezu alle anderen Autoschilder, kann auch das neue Kennzeichen für Elektroautos aus Aluminium oder Kunststoff bestehen. Wird letztere Variante gewählt, wird ganz nebenbei auch etwas für die Umwelt getan. Denn die Kennzeichen aus Kunststoff können recycelt werden und senken die CO₂-Produktion bis zu einem Siebtel im Gegensatz zu Modellen aus Aluminium. Zudem weisen Kunststoffkennzeichen eine sehr lange Nutzungsdauer auf.
Bisher wurde das neue Kennzeichen nur an wenigen Orten anerkannt. So können in Hamburg zum Beispiel die Halter eines Elektroautos kostenlos parken. Nicht nur aus diesem Grund ist das Kennzeichen umstritten. Viele Städte und Kommunen befürchten beispielsweise, dass durch das Befahren der Busspuren der öffentliche Nahverkehr beeinträchtigt werden könnte.
Grundsätzlich können alle Halter eines sogenannten „Stromers“ ab sofort das neue Kennzeichen beantragen. So erhält ein E-Fahrzeug den Buchstaben „E“, ähnlich wie ein Oldtimer ein „H“ im Nummernschild trägt. Dieses wird am Ende der Zahlen und Buchstaben angebracht. Zugeteilt wird das Kennzeichen auf Antrag, auch wenn es sich lediglich um ein sogenanntes Saisonkennzeichen, Wechselkennzeichen oder auch ein grünes Schild handelt.
Das Prozedere ist ähnlich wie bei der Zuteilung eines H-Kennzeichens. Um ein E-Kennzeichen zu beantragen, benötigen die Autohalter diese Unterlagen:
Kritiker sind stets der Meinung, dass viele Autofahrer durch die hohen Anschaffungskosten und auch die noch nicht sehr weite Reichweite der Elektroautos abschreckt werden. Dies lässt sich auch an den geringen Absatzzahlen erkennen. Denn bislang wurden die Prognosen der einzelnen Autohersteller noch nicht erfüllt. Es wurde mit sechsstelligen Zulassungsquoten gerechnet, die bisher längst noch nicht erreicht wurden. Die neuen Kennzeichen sollen durch steuerliche und auch Verkehrs-bezogene Vorteile die Attraktivität von E-Autos steigern.
In vielen Staaten wird der Kauf dieser gezielt gefördert, da der Kaufpreis zumeist deutlich höher liegt als bei einem normalen Auto. In Deutschland lehnt die Bundesregierung eine staatliche Kaufprämie derzeit noch ab, obwohl der Bundesrat schon in der Vergangenheit eine Umweltprämie in den Raum geworfen. Durch diese sollten bei einem Kauf eines Elektroautos 5.000 Euro und bei einem Plug-In-Hybrid-Fahrzeug 2.500 Euro erhalten werden.
Sicherlich sind die noch sehr hohen Anschaffungskosten der Grund, warum sich viele Menschen noch scheuen, ein Elektroauto zu kaufen. Durch die Einführung des neuen Kennzeichens ergeben sich allerdings viele Vorteile. Zum einen kann an Steuern gespart werden und der Fahrer erhält Sonderrechte im Straßenverkehr. Dadurch kann es sich schon lohnen, über eine solche Anschaffung nachzudenken.
weiterführende Links:
KFZ-Sonderkennzeichen – Saisonkennzeichen – Kurzzeitkennzeichen – Oldtimerkennzeichen – rotes Kennzeichen – grünes Kennzeichen – Ausfuhr- / Überführungskennzeichen