Das EU-Reifenlabel
Ab dem 1. November 2012 müssen alle Reifenhersteller eine Kennzeichnung in Form eines Aufklebers oder Etiketts an den Reifen (für PKW und LKW) anbringen. Das Label beinhaltet drei Klassifizierungen: die Geräuschemission, die Nasshaftung und den Rollwiderstand! Diese Angaben müssen zusätzlich noch im technischen Werbematerial aufgeführt werden.
Die EU-Klassifizierung beinhaltet 7 farblich getrennte und mit Buchstaben gekennzeichnete Kategorien, wobei die beste Wertung „A“ (grüne Farbe) und die schlechteste Wertung „G“ (rot) darstellt.
Wie kam das EU-Label zustande?
Die Initiative ist das Resultat aus einem Vorschlag der EU-Kommission von 2008. Diese beinhaltet den Energieverbrauch bis 2020 um 20 Prozent zu senken. Hierfür muss die Energieleistung von Produkten, Gebäuden und Dienstleistungen verbessert werden. Das Ergebnis soll dann auf dem Label ersichtlich werden. Wir kennen es bereits auf Kühlschränken, Backöfen, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Fernseher und anderen Geräten. Es soll den Endnutzer besser über die Höhe des Stromverbrauches informieren.
Die Klassifizierung im Detail
Der Rollwiderstand
Die Nasshaftung
Die Geräuschemission
(Dezimalzahlenwert: Lärm wird in Dezibel (dB) angegeben. Erhöht man den Wert um zehn Dezibel, so bedeutet dies eine Verzehnfachung der Schallenergie)
Beispielwert: 80 Dezibel Dauerschall ist so laut wie beispielsweise ein benzingetriebener Rasenmäher und kann zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Wo muss das EU Reifenlabel angebracht sein?
Das EU-Reifenlabel gilt für:
- Pkw-Reifen
- Transporterreifen
- Lkw-Reifen
Das EU-Reifenlabel gilt nicht für:
- Runderneuerte Reifen
- Reifen ohne Straßenzulassung, z. B. Rennreifen
- T-Notradreifen
- Oldtimer-Reifen
- Motorradreifen
- Reifen für Erdbewegungsmaschinen
- Farm-Reifen