Die einzelnen Bundesländer haben die Möglichkeit, Fahrzeuge der jeweiligen Landesregierung mit besonderen Kennzeichen zu versehen.

Chauffeur
Foto: Pavel Danilyuk von Pexels

 

Kennzeichen der einzelnen Behörden bzw. Landesregierungen

Eine Empfehlung der Ziffern vor dem Trennstrich ist wie folgt:

  • 1 für Landtag
  • 2 für Ministerpräsident*innen oder der Staatskanzlei
  • 4 Innenministerium
  • 5 Justizministerium
  • 6 Finanzministerium
  • 7 Verkehrsministerium

Die Ziffern 2, 8 und 9 werden nicht berücksichtigt und sind nicht belegt.

 

Die einzelnen Bundesländer können dabei jedoch selbst entscheiden, ob sie dieses System übernehmen. In einigen Bundesländern werden die nicht berücksichtigten Ziffern ebenfalls komplett oder teilweise eingesetzt.

 

Die Kennzeichnung auf Bundesebene

  • 0 - 1 Bundespräsident
  • 0 - 2 Bundeskanzler
  • 0 - 3 Bundesminister des Auswärtigen
  • 0 - 4 Erster Staatssekretär im Auswärtigen Amt
  • 1 - 1 Präsident des Deutschen Bundestages