Alle Fachbegriffe
Alle Fachbegriffe
Foto: autolexikon.net
Das Kurzkennzeichen ist für Probefahrten, Überführungsfahrten und einmalige Prüfungsfahrten vorgesehen. Seine Gültigkeitsdauer beträgt maximal fünf Tage. Dieses Kennzeichen kann für Kraftfahrzeuge jeder Klasse beantragt werden. Der Ablauftag ist auf dem Kennzeichen rechts an den drei untereinander gelisteten Zahlen für den Tag, den Monat und das Jahr zu erkennen.
Die Regeln für das Kurzzeitkennzeichen wurden ab April 2015 geändert, unter anderem muss das Fahrzeug seither für die Ausgabe dieses Kennzeichens über eine gültige HU verfügen. Zuvor hatte eine schriftliche Bestätigung zur Verkehrssicherheit genügt. Seit dem Frühjahr 2015 müssen hingegen folgende Punkte erfüllt sein:
Es gibt Ausnahmefälle, in denen das Kennzeichen ohne gültigen TÜV vergeben wird:
Kurzzeitkennzeichen waren teilweise missbraucht worden. Eine Speicherung der Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen in einem Zentralregister erfolgte nicht, das ermöglichte theoretisch die unrechtmäßige Weitergabe derselben. Praktisch traten wohl auch solche Fälle auf. Mit der Neuregelung wird nun jedes Kennzeichen einem Fahrzeug zugeordnet. Des Weiteren konnten vor der Neuregelung auch verkehrsunsichere Fahrzeuge mit dem Kurzzeitkennzeichen gefahren werden, was jetzt durch den geforderten Nachweis einer gültigen HU nicht mehr möglich ist. Es gibt Fahrzeughalter, für die durch die Neuregelungen das Kurzzeitkennzeichen seinen Reiz verloren hat. Das waren Halter von Oldtimern und auch Tuner, die bei Überführungsfahrten von Fahrzeugen ohne gültige Hauptuntersuchung dieses Kennzeichen verwendet hatten. Das ist seit dem Frühjahr 2015 nicht mehr möglich.
Je nach Kfz-Zulassungsstelle liegen die Kosten um oder leicht über/unter 10 Euro. Hinzu kommen die Schilderkosten von rund 20 bis (selten) 40 Euro. Die Ausstellung des Kennzeichens erfolgt erst nach Vorlage der Versicherungsbestätigungskarte!
KFZ-Sonderkennzeichen – Saisonkennzeichen – Oldtimerkennzeichen – rotes Kennzeichen – grünes Kennzeichen – Ausfuhr- / Überführungskennzeichen – E-Kennzeichen