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Geschrieben von ALexikon

Was ist eine Hauptuntersuchung?

Hauptuntersuchung bei einem Auto
Foto: von WolfBlur auf Pixabay

 

Die Hauptuntersuchung, kurz HU, muss in Deutschland bei einem neu zugelassen Fahrzeug das erste Mal nach drei Jahren erfolgen.  Dabei wird das Fahrzeug auf technische Mängel hin überprüft, die Auswirkungen auf die Sicherheit oder den Umweltschutz haben. Anerkannte Prüfstellen, bei denen die HU durchgeführt werden kann, sind unter anderem der TÜV und die DEKRA.

 

Zu den wichtigsten Prüfungen gehören:

  • Funktionalität der Beleuchtungsanlage
  • Wirkung der Bremse
  • Ölverlust an Motor oder Getriebe
  • Verschleiß von Stoßdämpfern und anderen wichtigen Fahrwerksteilen
  • Zustand der Reifen
  • Lärmpegel (zumeist nur bei Auffälligkeiten)
  • Abgasemissionen
  • Betriebserlaubnis oder Eintragung von Zubehörteilen
  • elektronische Diagnose

 

Die erste HU wird, wie bereits erwähnt, nach drei Jahren durchgeführt. Danach folgt ein zweijähriger Zyklus. Für Wohnmobile gilt eine gesonderte Regelung. Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen innerhalb der ersten sechs Zulassungsjahre alle zwei Jahre zur HU. Danach fällt eine jährliche HU an. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen werden wie PKWs behandelt.

Seit 2010 wird zur HU  eine zusätzliche Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt. Hat der Wagen die Untersuchung bestanden, wird eine Prüfplakette ausgestellt. Bei geringen Mängeln kann die HU ebenfalls bestanden werden. Sind beispielsweise die Scheinwerfer nicht korrekt justiert oder deutet ein Öltropfen am Motor eine leichte Undichtigkeit an, wird die Plakette meist trotzdem erteilt. Die Mängel sind dann umgehend zu beheben. Bei erheblichen Mängeln hingegen muss das Fahrzeug innerhalb eines Monats erneut vorgeführt werden, was zusätzliche Kosten nach sich zieht.
Viele Werkstätten bieten daher einen Service an, bei dem die Punkte der HU und AU im Vorfeld geprüft und ggf. behoben werden.

 

Achtung!

Bei Überschreitung der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate ist zusätzlich eine Säumnisgebühr zu zahlen, die 20 % der HU-Gebühren entspricht. Hinzu kommt eine „verschärfte Hauptuntersuchung! Auch die Polizei hält sich an diese Unterscheidung: Innerhalb der ersten beiden Monate nach Überschreitung werden 15 Euro fällig; danach fallen 25 Euro an. Bei einer Überschreitung um mehr als 8 Monate werden 40 Euro fällig sowie 2 Punkte im Zentralverkehrsregister in Flensburg. Diese Sätze gelten aber nur für die Formalität des überschrittenen Termins. Wird daneben auch noch ein offensichtlicher, technischer Mangel festgestellt, kann die Polizei das Fahrzeug auch nach eigenem Ermessen stilllegen. In diesem Fall fallen selbstverständlich auch die Strafen höher aus.

 

Hauptuntersuchung TÜV

 

weiterführende Links:

HU und AU Prüfstellen

Kosten der Hauptuntersuchung