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Autoleasing

Autoleasing

 

Wie funktioniert Autoleasing?

Beim Autoleasing sind üblicherweise drei Beteiligte voneinander zu unterscheiden: der Fahrzeughersteller oder Händler, die Leasinggesellschaft als Leasinggeber und der Nutzer als Leasingnehmer. Die Leasinggesellschaft kauft das ausgewählte Fahrzeug und überlässt es dem Leasingnehmer für eine festgelegte Laufzeit.

Der Leasingvertrag bestimmt unter anderem die Vertragsdauer, die monatliche Rate, eine mögliche Leasing-Sonderzahlung und die vereinbarte Fahrleistung. Häufig liegen die Laufzeiten zwischen zwei und vier Jahren. Während dieser Zeit ist der Leasingnehmer in der Regel als Fahrzeughalter eingetragen, obwohl das Eigentum bei der Leasinggesellschaft verbleibt.

Die monatliche Leasingrate setzt sich kalkulatorisch aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören vor allem der erwartete Wertverlust während der Nutzungsdauer, Finanzierungskosten, Verwaltungsaufwand und die Marge des Leasinggebers. Je nach Vertrag können außerdem Wartungs-, Reifen-, Versicherungs- oder weitere Serviceleistungen enthalten sein.

 

Welche Kosten entstehen beim Autoleasing?

Neben der monatlichen Leasingrate können zusätzliche Kosten anfallen. Dazu zählen eine einmalige Sonderzahlung, Überführungs- und Zulassungskosten sowie Ausgaben für Versicherung, Kfz-Steuer, Wartung, Verschleißreparaturen, Reifen, Kraftstoff oder Ladestrom.

Ob einzelne Leistungen bereits in der Rate enthalten sind, hängt vom Vertrag ab. Beim Full-Service-Leasing können beispielsweise Wartung, Reparaturen, Reifenservice, Versicherungsmanagement oder Kfz-Steuer als zusätzliche Bausteine vereinbart werden. Die monatliche Gesamtbelastung liegt dann höher, dafür sind mehr laufende Fahrzeugkosten kalkulierbar.

 

Kilometerleasing

Beim Kilometerleasing werden die Vertragslaufzeit und die voraussichtliche Gesamtfahrleistung vorab vereinbart. Aus diesen Angaben wird die Leasingrate berechnet. Wer am Ende mehr Kilometer gefahren ist als vorgesehen, muss die Mehrkilometer nach dem im Vertrag festgelegten Satz bezahlen.

Bei einer geringeren Fahrleistung werden Minderkilometer häufig vergütet. Maßgeblich sind jedoch die konkreten Vertragsbedingungen. Viele Verträge enthalten außerdem eine Toleranzgrenze, innerhalb der kleinere Abweichungen nicht abgerechnet werden.

Das Restwert- und Verwertungsrisiko trägt beim Kilometerleasing grundsätzlich der Leasinggeber. Der Leasingnehmer kann jedoch für einen zustandsbedingten Minderwert verantwortlich sein, wenn das Fahrzeug bei der Rückgabe übermäßige Abnutzung oder nicht behobene Schäden aufweist.

 

Restwertleasing

Beim Restwertleasing wird bereits zu Vertragsbeginn festgelegt, welchen Wert das Fahrzeug am Ende der Laufzeit voraussichtlich besitzen soll. Dieser kalkulierte Restwert beeinflusst die Höhe der monatlichen Rate: Je höher der angenommene Restwert ist, desto niedriger kann die Rate ausfallen.

Liegt der tatsächliche Fahrzeugwert bei Vertragsende unter dem vereinbarten Restwert, muss der Leasingnehmer bei einem entsprechenden Restwertvertrag die Differenz ausgleichen. Das kann auch dann zu einer Nachzahlung führen, wenn sich der Gebrauchtwagenmarkt ungünstig entwickelt. Der Leasingnehmer trägt bei dieser Vertragsform daher ein Restwertrisiko.

Wird ein höherer Verwertungserlös erzielt, kann der Leasingnehmer entsprechend der Vertragsgestaltung am Mehrerlös beteiligt werden. Die genaue Abrechnung ergibt sich aus dem Leasingvertrag.

 

Leasingfaktor und effektiver Leasingfaktor

Der Leasingfaktor dient dazu, Leasingangebote grob miteinander zu vergleichen. Er wird meist berechnet, indem die monatliche Leasingrate durch den Bruttolistenpreis des Fahrzeugs geteilt und das Ergebnis mit 100 multipliziert wird. Je niedriger der Wert ausfällt, desto geringer ist die Monatsrate im Verhältnis zum Fahrzeugpreis.

Der einfache Leasingfaktor berücksichtigt jedoch keine Sonderzahlung sowie keine Überführungs-, Bereitstellungs- oder Zulassungskosten. Aussagekräftiger ist deshalb der effektive Leasingfaktor. Dabei werden einmalige Kosten rechnerisch auf die Vertragsmonate verteilt und zur Monatsrate addiert.

Auch der effektive Leasingfaktor ersetzt keinen vollständigen Kostenvergleich. Laufzeit, Kilometerleistung, enthaltene Serviceleistungen und mögliche Rückgabekosten müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

 

Pflichten des Leasingnehmers

Der Leasingnehmer muss das Fahrzeug vertragsgemäß nutzen und die vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsintervalle einhalten. Häufig ist vorgeschrieben, welche Werkstätten genutzt werden dürfen und welche Versicherungen abgeschlossen werden müssen. In vielen Verträgen wird neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung verlangt.

Veränderungen am Fahrzeug sind nur im vereinbarten Umfang zulässig. Umbauten, Leistungssteigerungen oder fest montiertes Zubehör können der Zustimmung des Leasinggebers bedürfen. Bei einem Unfall muss neben der Versicherung häufig auch die Leasinggesellschaft informiert werden.

 

Fahrzeugrückgabe

Am Ende der Vertragslaufzeit wird das Leasingfahrzeug zurückgegeben und sein Zustand dokumentiert. Dabei wird zwischen normalen Gebrauchsspuren und übermäßiger Abnutzung unterschieden. Ein alters- und laufleistungsgemäßer Zustand bedeutet nicht, dass das Fahrzeug frei von jedem kleinen Kratzer oder Steinschlag sein muss.

Bei erheblichen Schäden, fehlenden Teilen oder übermäßiger Abnutzung kann ein Minderwert berechnet werden. Der Minderwert ist nicht automatisch mit den vollständigen Reparaturkosten gleichzusetzen. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen und die tatsächliche Wertminderung des Fahrzeugs.

Zur Rückgabe gehören außerdem Fahrzeugschlüssel, Zulassungsunterlagen, Wartungsnachweise, mitgeliefertes Zubehör und gegebenenfalls ein zweiter Radsatz. Der Zustand und der Kilometerstand werden üblicherweise in einem Rückgabeprotokoll festgehalten.

 

Abgrenzung zu Finanzierung, Langzeitmiete und Auto-Abo

Bei einer Fahrzeugfinanzierung dienen die Raten dem Erwerb des Autos. Nach vollständiger Zahlung wird der Käufer Eigentümer, sofern kein abweichendes Vertragsmodell vereinbart wurde. Beim Autoleasing steht dagegen die zeitlich begrenzte Nutzung im Vordergrund.

Eine Langzeitmiete ist meist auf kürzere Zeiträume ausgelegt und lässt sich häufig flexibler beenden. Beim Auto-Abo sind üblicherweise mehrere laufende Kosten in einer monatlichen Pauschale enthalten. Leasingverträge haben dagegen meist eine feste Grundlaufzeit und können häufig nicht ohne Zustimmung des Leasinggebers vorzeitig beendet werden.

 

Weiterführende Links & Quellen