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Geschrieben von ALexikon

Was zählt als ein Unfall?

Autounfall
Foto: von auf Pixabay

 

Unter einem Unfall, im Zusammenhang mit Fahrzeugen im Straßenverkehr auch als Verkehrsunfall bezeichnet, versteht man Folgendes:

 

„Ein plötzlich und nicht von allen Beteiligten gewolltes Geschehen (Schadensereignis), das zu Verletzung / Gefährdung von Personen oder einen Sachschaden führt.“

 

Was ist nach einem Unfall zu tun?

Viele Menschen wissen gar nicht, wie man sich nach einem Unfall verhalten sollte und, was in einer solchen Situation zu tun ist. Doch auch wenn ein Unfall unschön und stressig für alle Beteiligten ist, sollte man nach Möglichkeit die folgenden Schritte einhalten.

Grundsätzlich sollte im ersten Schritt die Unfallstelle gesichert werden. Dazu sollte der Warnblinker eingeschaltet und das Warndreieck in 50–100 Metern Entfernung aufgestellt werden. Denn nur so kann verhindert werden, dass womöglich weitere Fahrzeuge in die Unfallstelle hineinfahren und die Situation noch verschlimmern.

Ist die Unfallstelle gesichert, muss umgehend Erste Hilfe geleistet werden, falls es verletzte Beteiligte gibt. Parallel sollte auch der Notruf verständigt werden, damit Rettungskräfte und die Polizei kommen, um sich und um die Verletzten zu kümmern bzw. den Unfall abzuwickeln. Auch bei kleinen Schäden – z. B. Parkremplern – sollte die Polizei zumindest dann gerufen werden, wenn der Unfallgegner nicht aufzufinden ist. Denn es genügt nicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am anderen Fahrzeug zu hinterlassen. Zwingend ist die Polizei auch zu rufen, wenn es sich um einen Firmen- oder Mietwagen handelt.

Handelt es sich um einen kleinen Unfall, bei dem keine Polizei hinzugezogen werden soll, sind zunächst durch Fotos der Unfallstelle und der entstandenen Schäden Beweise zu sichern. Außerdem sollte man sich nach Zeugen umsehen und anschließend mit dem Unfallgegner den sogenannten Unfallbericht ausfüllen, den man kostenlos als Vordruck bei Versicherungen oder auch dem ADAC erhält.

 

Was muss ich nach einem unverschuldeten Unfall tun?

Nach einem unverschuldeten Unfall sollte man sich – nach der Sicherung der Unfallstelle und ggf. zu leistender Erster Hilfe – unbedingt um die Beweissicherung kümmern und z. B. Fotos von allem machen.
Hat man Glück im Unglück und gerät an einen kooperativen Unfallgegner, kann man mit diesem dessen Unfallbericht ausfüllen und der Gegner meldet seiner Versicherung den Schaden. Denn diese muss den Schaden am Fahrzeug des „Unschuldigen“ bezahlen. Ist man selbst nicht schuld, muss man also die eigene Versicherung überhaupt nicht benachrichtigen.

Im nächsten Schritt gilt es nun, die Schadenregulierung abzuwickeln. Dazu ist vor allem die korrekte Feststellung der Schadenshöhe wichtig, denn die Versicherung des Verursachers hat naturgemäß kein großes Interesse daran, große Summen zu bezahlen. Einerseits geht dies mit einem von einer Werkstatt ausgestellten Kostenvoranschlag. Alternativ kann auch ein Schadengutachten erstellt werden, welches umfangreicher ist und mit Bildern auch als Beweissicherung dienen kann.

Bei Auszahlung des Schadenersatzes durch die Versicherung sollte man darauf achten, dass diese keine evtl. unberechtigten Abzüge vornimmt. In Zweifelsfällen kann hier ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden – der in aller Regel auch von der Kfz-Versicherung gezahlt wird.

Ist alles geregelt, erhält man das Geld ausbezahlt.

 

Was ist bei einem Blechschaden zu tun?

Ist ein lediglich ein Blechschaden entstanden, muss nicht zwingend die Polizei gerufen werden. Hier genügt es vielmehr, die Schuldfrage zu klären und der Versicherung des Unfallgegners (bzw. bei eigenem Verschulden der eigenen Versicherung) den Unfall zu melden. Anschließend ist nur noch die Höhe des Schadens zu klären, der dann von der Versicherung an den Geschädigten ausgezahlt wird.

Ist man selbst der Unfallverursacher und verfügt über eine Vollkaskoversicherung, so muss man dieser auch den Schaden am eigenen Fahrzeug melden, damit diese den Schaden regulieren kann. In Fällen, in denen die Schuldfrage unklar ist, oder der Unfallgegner nicht kooperiert, sollte auch bei Blechschäden die Polizei gerufen werden. Diese klärt zwar nicht direkt die Schuldfrage, nimmt jedoch den Unfall auf, was die spätere Klärung vereinfacht.

 

Wie läuft die Abwicklung eines Unfallschadens ab?

Hat sich die erste Aufregung nach einem Verkehrsunfall gelegt, geht es an die Schadensregulierung. Zunächst sollten die Unfallbeteiligten untereinander Kontakt- und Versicherungsdaten austauschen. Unabhängig davon, ob die Polizei einen Unfallbericht erstellt hat oder nicht, muss der Unfallverursacher seiner Versicherung den Unfall melden. Dies muss innerhalb einer Woche geschehen. Was viele nicht wissen ist, dass auch der Geschädigte seiner Haftpflichtversicherung den Unfall sicherheitshalber melden sollte.

Hat man den Schaden gemeldet und den Versicherungen alle Beweise (z. B. Unfallbericht, Fotos) zukommen lassen, kümmern diese sich um alles Weitere. Je nachdem, wie sich die Unfallsituation darstellt, kann es sein, dass die beiden Versicherungen miteinander in Kontakt treten und die Sachlage untersuchen lassen, um die Schuldfrage zu klären.

Zur Feststellung der Höhe des Schadens dienen meist von Werkstätten erstellte Kostenvoranschläge oder auch Gutachten. Wenn die Schuldfrage beantwortet ist, so zahlt die Versicherung des Verursachers den Schaden am anderen Fahrzeug. Hat der andere Fahrer eine Teilschuld, so erfolgt eine entsprechende Kürzung des Zahlbetrages. Selbstverständlich erhält man von der Versicherung auch entsprechende Dokumente und Unterlagen, die die Schadensregulierung dokumentieren.

Nach der Regulierung eines Schadens erfolgt von den meisten Versicherungen eine Rückstufung, durch die der Versicherungsbeitrag für die Zukunft steigt.

 

Wie schnell muss ich einen Unfall bei der Versicherung melden?

Als Unfallverursacher muss man einen Schaden innerhalb einer Woche seiner Versicherung melden. Als Geschädigter besteht zwar keine Pflicht, jedoch sollte man den Unfall auch dann zeitnah seiner Versicherung melden.

Was muss ich tun, wenn mir jemand ins Auto gefahren ist?
Wenn einem jemand ins Auto gefahren ist, sind folgende Punkte wichtig: Zum einen sollte man mit dem Unfallverursacher alle wichtigen Daten (Kontakt- und Versicherungsdaten) austauschen.
Außerdem sollten alle wichtigen Beweise, insbesondere durch Fotos, gesichert werden - andernfalls versuchen Versicherung nämlich gern, um eine Zahlung herumzukommen.
Bei Unstimmigkeiten oder Problemen sollte man auch in Erwägung ziehen, einen Anwalt hinzuzuziehen. Ansonsten muss man nur noch abwarten, welche Unterlagen die Versicherungen ggf. noch anfordern und letztlich kontrollieren, ob der korrekte Betrag erstattet wird.

 

Wer trägt die Schuld, wenn einer dem anderen hinten drauf fährt?

Wenn ein Fahrer einem anderen hinten drauf fährt, ist in den meisten Fällen derjenige schuld, der hinten drauf gefahren ist. Denn der hintere Fahrer muss stets so viel Abstand zum Vorausfahrenden einhalten, dass er diesem selbst bei einer Vollbremsung nicht hinten drauf fährt. Lediglich in manchen Fällen, beispielsweise bei provokantem Fahrverhalten des Vordermannes, kann es vorkommen, dass dieser schuld ist.

 

Welche Schäden gehören zu den Bagatellschäden?

Eine feste Definition von „Bagatellschäden“ bei Verkehrsunfällen gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof entschied 2016, dass ein Schaden von 750 € noch als Bagatellschaden zu sehen war – dies ist jedoch keine feste Obergrenze. Unfälle mit Bagatellschäden zeichnen sich dadurch aus, dass hierbei keine Verletzten zu beklagen sind, sondern nur oberflächliche Sachschäden wie Schrammen, Kratzer und Dellen. Häufig passieren solche Unfälle beim Rangieren auf Parkplätzen. In solchen Fällen kann die Unfallabwicklung auch ohne Hinzuziehen der Polizei direkt über die Versicherungen erfolgen.

 

Polizei konfrontiert Gaffer nach tödlichen Unfall

 

Crashtest Baum-Unfall

 

weiterführende Links:

10 Tipps: Was tun nach einem Unfall?

Ratgeber KFZ-Gutachten

Unfall verhindern