Alle Fachbegriffe
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Foto © by depositphotos.com | tomwang
Unter einem Unfall, im Zusammenhang mit Fahrzeugen im Straßenverkehr auch als Verkehrsunfall bezeichnet, versteht man Folgendes:
„Ein plötzlich und nicht von allen Beteiligten gewolltes Geschehen (Schadensereignis), das zu Verletzung / Gefährdung von Personen oder einen Sachschaden führt.“
Ein Unfall ist für die meisten von uns eine stressige und beunruhigende Erfahrung. Plötzlich ist alles anders, und man fragt sich, was jetzt zu tun ist. Keine Sorge – mit ein paar klaren Schritten können Sie die Situation bestmöglich meistern.
Das Wichtigste zuerst: Sichern Sie die Unfallstelle ab. Schalten Sie den Warnblinker ein und stellen Sie ein Warndreieck in 50 bis 100 Metern Entfernung auf. Das sorgt dafür, dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig gewarnt werden und weitere Unfälle vermieden werden.
Falls es Verletzte gibt, leisten Sie unbedingt Erste Hilfe. Das kann Leben retten. Rufen Sie dann sofort den Notruf, damit Rettungskräfte und die Polizei schnell vor Ort sind. Auch bei kleineren Schäden – wie einem Parkrempler – sollten Sie die Polizei verständigen, wenn der Unfallgegner nicht auffindbar ist. Ein Zettel mit Ihren Kontaktdaten reicht in solchen Fällen nicht aus. Ist ein Firmen- oder Mietwagen beteiligt, ist der Anruf bei der Polizei ebenfalls Pflicht.
Handelt es sich nur um einen kleinen Unfall, bei dem keine Polizei notwendig ist, dokumentieren Sie die Situation so gut wie möglich. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden, suchen Sie nach Zeugen und füllen Sie zusammen mit dem Unfallgegner einen Unfallbericht aus. Einen Vordruck dafür gibt es kostenlos bei Versicherungen oder dem ADAC.
Wenn Sie in einen Unfall geraten, für den Sie nichts können, ist das erst einmal ärgerlich. Doch auch hier gilt: Ruhe bewahren und Beweise sichern. Fotografieren Sie die Unfallstelle und alles, was relevant sein könnte. Ein verständnisvoller Unfallgegner kann helfen, den Prozess zu beschleunigen. Zusammen können Sie den Unfallbericht ausfüllen, und der Verursacher meldet den Schaden seiner Versicherung. Ihre eigene Versicherung müssen Sie in diesem Fall nicht informieren.
Um den Schaden regulieren zu lassen, ist es wichtig, die Höhe des Schadens festzustellen. Das geht entweder mit einem Kostenvoranschlag aus der Werkstatt oder einem umfassenden Gutachten. Letzteres ist oft sinnvoll, da es zusätzliche Beweise liefert, falls es Streitigkeiten gibt.
Achten Sie darauf, dass bei der Auszahlung keine unberechtigten Abzüge gemacht werden. Wenn etwas unklar ist, können Sie einen Anwalt hinzuziehen – die Kosten übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers.
Ein reiner Blechschaden ist zwar ärgerlich, aber in der Regel unkompliziert zu regeln. Hier müssen Sie die Polizei nicht unbedingt einschalten. Klären Sie die Schuldfrage, dokumentieren Sie die Schäden und informieren Sie die Versicherung. Wenn der Unfallgegner nicht kooperiert oder die Schuldfrage unklar ist, kann es hilfreich sein, die Polizei hinzuzurufen, damit der Unfall protokolliert wird.
Nach dem ersten Schock sollten Sie die Kontaktdaten und Versicherungsinformationen aller Beteiligten austauschen. Unabhängig davon, ob die Polizei vor Ort war, muss der Unfallverursacher den Schaden innerhalb einer Woche bei seiner Versicherung melden. Auch als Geschädigter ist es sinnvoll, den Vorfall Ihrer Haftpflichtversicherung zu melden – einfach, um auf Nummer sicher zu gehen.
Die Schadenshöhe wird entweder durch Kostenvoranschläge oder Gutachten bestimmt. Sobald die Schuldfrage geklärt ist, zahlt die Versicherung des Verursachers. Wenn beide Seiten eine Teilschuld haben, wird der Betrag entsprechend angepasst. Bedenken Sie, dass Unfälle oft zur Rückstufung in der Schadenhistorie führen können, was die Beiträge in Zukunft erhöhen kann.
Als Unfallverursacher sind Sie verpflichtet, den Schaden innerhalb einer Woche Ihrer Versicherung zu melden. Geschädigte sind nicht verpflichtet, den Unfall zu melden, sollten es aber möglichst bald tun, um die Abwicklung zu erleichtern.
Es passiert schneller, als man denkt: Jemand fährt Ihnen ins Auto. Tauschen Sie in diesem Fall die Kontaktdaten aus und sichern Sie Beweise, am besten durch Fotos. Falls es Probleme gibt, können Sie einen Anwalt einschalten. Halten Sie zudem Rücksprache mit der Versicherung, um sicherzugehen, dass der Schaden korrekt erstattet wird.
In den meisten Fällen ist der Auffahrende schuld. Der Grund: Er hätte genug Abstand halten müssen, um im Notfall rechtzeitig bremsen zu können. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei provoziertem Bremsen des Vordermannes, kann die Schuld beim Vorausfahrenden liegen.
Bagatellschäden sind kleinere Sachschäden wie Kratzer oder Dellen. Größtenteils passiert das beim Rangieren auf Parkplätzen. Solche Schäden lassen sich oft ohne Polizei regeln. Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 gelten Schäden bis etwa 750 Euro als Bagatellschaden. Diese Grenze ist jedoch nicht festgelegt und kann je nach Fall variieren.
weiterführende Links:
10 Tipps: Was tun nach einem Unfall?