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Foto: von Tumisu auf Pixabay
Eine Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Zusatz-Versicherung und dient zur Ergänzung der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie deckt nur die Schäden des eigenen Kraftfahrzeuges ab und schließt den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ein. Dabei handelt es sich rechtlich nicht um zwei eigenständige Vertragsteile. Eine Selbstbeteiligung bei der Voll- und Teilkasko kann unabhängig voneinander gewählt werden.
Der anteilige Beitrag der Teilkaskoversicherung innerhalb der Vollkaskoversicherung reduziert sich durch das SFR-System bei Schadenfreiheit auch.
Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen, führen nicht zur Belastung des Schadenfreiheitsrabattes. (Quelle: Wikipedia)
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