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Die Kfz-Steuer ist eine Pflichtabgabe für alle Halterinnen und Halter von Kraftfahrzeugen und Anhängern in Deutschland. Sie wird vom Zoll verwaltet und muss jährlich gezahlt werden. Doch wie wird sie berechnet, wer muss sie zahlen – und welche Fahrzeuge sind eventuell befreit? Hier findest Du eine umfassende Übersicht.
Die Kfz-Steuer (Kraftfahrzeugsteuer) ist eine Steuer, die für die Zulassung eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr erhoben wird. Sie gilt sowohl für motorisierte Fahrzeuge als auch für Anhänger und richtet sich nach mehreren Kriterien wie Antriebsart, Schadstoffausstoß, Hubraum, Gewicht und Zulassungsart.
Grundsätzlich steuerpflichtig sind fast alle Fahrzeuge mit Straßenzulassung:
Zuständig ist der Zoll, nicht das Finanzamt. Die Steuer wird bei der Fahrzeugzulassung automatisch berechnet. Ohne gültigen Steuerbescheid kann ein Fahrzeug nicht zugelassen werden.
Die Bezahlung erfolgt in der Regel jährlich per Lastschriftverfahren, das bei der Zulassung verpflichtend ist.
Fahrzeugtyp | Beispiel | Kfz-Steuer (jährlich) |
---|---|---|
Benzin-Pkw | 1.4 Liter, 120 g/km CO₂ | ca. 82 € |
Diesel-Pkw | 2.0 Liter, 140 g/km CO₂ | ca. 336 € |
Motorrad | 600 cm³ | ca. 44 € |
Wohnmobil | 3.5 t, Euro 5 | ca. 500 € |
Anhänger | 1.2 t zulässiges Gesamtgewicht | ca. 44 € |
Elektroauto | Erstzulassung 2024 | 0 € (bis 2034) |
Oldtimer | H-Kennzeichen | 191,73 € |
Landwirtschaftlicher Traktor | Nur für Ackerbetrieb | 0 € |
Die Kfz-Steuer in Deutschland ist komplex, aber klar geregelt. Wer ein Fahrzeug besitzt oder zulässt, muss in den meisten Fällen auch Kfz-Steuer zahlen – egal ob es sich um einen Pkw, ein Motorrad, ein Wohnmobil oder einen Anhänger handelt. Ausnahmen gibt es, etwa für Elektroautos, landwirtschaftliche Fahrzeuge oder Oldtimer. Für die exakte Berechnung empfiehlt sich der offizielle Steuerrechner des Zolls.
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