Alle Fachbegriffe
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Steinschläge an Fahrzeugen sind ein alltägliches Problem, vor allem bei der Windschutzscheibe, die als sicherheitsrelevantes Bauteil besonders betroffen ist. Sie entsteht meist durch hochgeschleuderte Kieselsteine oder Split, die bei hoher Geschwindigkeit oder durch vorausfahrende Fahrzeuge aufgewirbelt werden. Doch nicht nur die Windschutzscheibe ist gefährdet. Auch Lack, Scheinwerfer oder andere Teile des Autos können Schaden nehmen. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die häufigsten Fragen und geben Tipps, wie man mit solchen Schäden umgehen sollte.
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Ein Steinschlag sollte so schnell wie möglich behoben werden. Zwar ist es nicht illegal, mit einem kleinen Steinschlag weiterzufahren, aber das Risiko, dass der Schaden sich ausbreitet und die gesamte Scheibe rissig wird, ist hoch. Zudem kann ein Steinschlag im Sichtfeld des Fahrers die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen. In solchen Fällen ist eine Reparatur oder ein Austausch der Scheibe zwingend erforderlich.
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Wenn der Schaden während der Fahrt entsteht und das verursachende Fahrzeug (z. B. ein Kieslaster) noch sichtbar ist, sollte man sich dessen Kennzeichen und Firma notieren. Dies kann später bei der Schadensregulierung hilfreich sein. Wichtig ist, die Schadstelle schnell abzusichern. Dafür gibt es spezielle Scheibenpflaster, die das Weiterreißen verhindern. Notfalls kann man auch ein Pflaster aus dem Verbandskasten oder Klebefilm verwenden. Dabei muss die Stelle sauber und trocken sein, damit kein Schmutz oder Feuchtigkeit eindringt.
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Die Kosten für eine Reparatur oder einen Austausch werden in der Regel von der Teilkaskoversicherung übernommen. Oft fällt bei Reparaturen keine Selbstbeteiligung an. Anders ist es, wenn die gesamte Scheibe ausgetauscht werden muss: Hier kann die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung zum Tragen kommen.
Wenn ein Stein von der Ladefläche eines vorausfahrenden Fahrzeugs stammt, könnte die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers haften. Allerdings ist es oft schwierig, das zweifelsfrei nachzuweisen.
Ein Steinschlag sollte so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Viele Versicherungen setzen Fristen für die Meldung voraus. Eine schnelle Reparatur verhindert zudem, dass der Schaden sich vergrößert und teurere Maßnahmen notwendig werden.
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Die Reparaturkosten liegen normalerweise zwischen 50 und 150 Euro und werden oft von der Versicherung übernommen. Bei einem Austausch der Scheibe können die Kosten je nach Fahrzeugmodell und eingebauter Technik deutlich höher liegen – bei Premiumfahrzeugen mit Assistenzsystemen sogar über 1.500 Euro.
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Nicht jeder Schaden ist reparabel. Entscheidend sind Größe und Lage:
Für die Hauptuntersuchung ist entscheidend, ob der Schaden die Sicht beeinträchtigt. Im sogenannten Fernsichtbereich – einem 30 cm breiten Streifen über dem Lenkrad – gilt ein Steinschlag als erheblicher Mangel und führt oft dazu, dass die Plakette verweigert wird. Gleiches gilt bei Rissen in der Scheibe oder beeinträchtigter Sicht auf Außenspiegel.
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Neben der Windschutzscheibe sind auch andere Teile des Autos durch Steinschlag gefährdet:
Ein Steinschlag ist ärgerlich, aber oft vermeidbar, wenn man schnell handelt. Besonders bei der Windschutzscheibe sollte man keine Zeit verlieren, da sie ein sicherheitsrelevantes Bauteil ist. Versicherungen übernehmen in vielen Fällen die Kosten. Es lohnt sich, Schäden frühzeitig zu reparieren, um teure Folgeschäden zu vermeiden. Mit den richtigen Maßnahmen bleibt Ihr Fahrzeug sicher und einsatzbereit.
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Muss jeder Steinschlag repariert werden?