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Anders als eine Verkehrsstraftat wird eine Verkehrsordnungswidrigkeit grundsätzlich im Bußgeldverfahren geahndet. Entscheidend sind die Art des Verstoßes, die gesetzlichen Vorschriften und mögliche erschwerende Umstände.
Die gesetzliche Definition einer Ordnungswidrigkeit ergibt sich aus § 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Im Straßenverkehr sind insbesondere das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) von Bedeutung.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden, sofern die betreffende Vorschrift dies vorsieht. Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn ein Autofahrer die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt und dadurch eine Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet.
Nicht jeder Verkehrsverstoß führt automatisch zu Punkten oder einem Fahrverbot. Maßgeblich sind der konkrete Tatbestand und die dafür vorgesehenen Rechtsfolgen.
Im Straßenverkehr treten unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten auf. Die folgende Übersicht zeigt häufige Verstöße und typische Situationen.
| Verstoß | Beispiel |
|---|---|
| Geschwindigkeit | Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit |
| Rotlicht | Überfahren einer roten Ampel |
| Sicherheitsabstand | Unterschreitung des erforderlichen Abstands |
| Parken | Parken im absoluten Haltverbot |
| Ablenkung | Unzulässige Nutzung eines Smartphones |
| Vorfahrt | Missachtung der Vorfahrtsregeln |
| Fahrzeugzustand | Betrieb mit bestimmten sicherheitsrelevanten Mängeln |
Die Höhe einer Geldbuße richtet sich nach dem jeweiligen Tatbestand. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Sachbeschädigungen oder einschlägige Vorverstöße können die Rechtsfolgen beeinflussen.
Die Unterscheidung zwischen einer Verkehrsordnungswidrigkeit und einer Verkehrsstraftat ist von wesentlicher rechtlicher Bedeutung.
Ein gesetzlich mit Geldbuße bedrohter Regelverstoß.
Ein nach dem Strafrecht verbotenes Verhalten.
Eine gewöhnliche Geschwindigkeitsüberschreitung wird normalerweise als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder eine strafbare Trunkenheitsfahrt sind dagegen Beispiele für Verkehrsstraftaten. Die rechtliche Einordnung hängt stets vom konkreten Sachverhalt ab.
Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten kann die zuständige Behörde eine Verwarnung aussprechen. Nach § 56 OWiG beträgt das mögliche Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro. Eine wirksame Verwarnung mit Verwarnungsgeld setzt unter anderem das Einverständnis des Betroffenen und eine fristgerechte Zahlung voraus.
Bei schwerwiegenderen Verstößen wird regelmäßig ein förmliches Bußgeldverfahren durchgeführt. Punkte werden im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert. Nicht jeder Bußgeldbescheid führt zu einer Eintragung.
Das Fahreignungs-Bewertungssystem sieht verschiedene Maßnahmen vor. Bei einem Punktestand von acht oder mehr Punkten erfolgt grundsätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Ein Fahrverbot ist rechtlich von einer Fahrerlaubnisentziehung zu unterscheiden. Beide Maßnahmen haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Fahrverbot: Das Führen bestimmter oder sämtlicher Kraftfahrzeuge wird für einen begrenzten Zeitraum untersagt. Die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen.
Fahrerlaubnisentziehung: Die Berechtigung zum Führen der betreffenden Kraftfahrzeuge erlischt. Eine spätere Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr setzt grundsätzlich die Neuerteilung der Fahrerlaubnis voraus.
Ein Fahrverbot nach § 25 StVG dauert in den dort geregelten Fällen regelmäßig einen bis drei Monate. Es kommt beispielsweise bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen sowie bei bestimmten Alkohol- und Drogenverstößen in Betracht.
Ein Bußgeldverfahren dient der Untersuchung eines mutmaßlichen Verkehrsverstoßes, der Feststellung der verantwortlichen Person und der Entscheidung über mögliche Rechtsfolgen.
Eine Polizeikontrolle, Geschwindigkeitsmessung oder andere Feststellung bildet den Ausgangspunkt des Verfahrens.
Die Behörde prüft den Sachverhalt und gibt der betroffenen Person Gelegenheit zur Stellungnahme.
Bei entsprechender Sachlage wird ein Bescheid mit dem Tatvorwurf und den vorgesehenen Rechtsfolgen erlassen.
Gegen den Bescheid kann innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt werden. Andernfalls wird er grundsätzlich rechtskräftig.
Nach einem zulässigen Einspruch prüft die Behörde den Vorgang erneut. Gegebenenfalls entscheidet das zuständige Amtsgericht.
Der Anhörungsbogen informiert über den vorgeworfenen Verkehrsverstoß und ermöglicht eine Stellungnahme. Betroffene müssen sich zum Tatvorwurf nicht selbst belasten. Gesetzlich erforderliche Angaben zur Person sind davon zu unterscheiden.
Ein Bußgeldbescheid enthält unter anderem Angaben zur betroffenen Person, zur Tat, zu den angewendeten Rechtsvorschriften sowie zur festgesetzten Geldbuße und möglichen Nebenfolgen.
Nach § 67 OWiG kann gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dieser muss bei der zuständigen Verwaltungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen.
Ein rechtzeitig und formgerecht eingelegter Einspruch verhindert zunächst die Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Die Frist beginnt grundsätzlich mit der Zustellung und nicht bereits mit dem Datum des Bescheids.
Mögliche Gründe für eine rechtliche Überprüfung sind Zweifel an der Fahrereigenschaft, fehlerhafte Messungen, unzutreffende rechtliche Bewertungen oder Verfahrensfehler.
Nach einem Einspruch kann die Behörde das Verfahren einstellen oder den Bescheid zurücknehmen. Wird der Vorgang an das Gericht weitergeleitet, kann eine gerichtliche Entscheidung unter bestimmten Voraussetzungen auch ungünstiger für die betroffene Person ausfallen.
Die Verfolgungsverjährung begrenzt den Zeitraum, innerhalb dessen eine Verkehrsordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich insbesondere in § 26 StVG und im OWiG.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt die reguläre Verfolgungsverjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Absatz 1 StVG sechs Monate. Zuvor galt grundsätzlich eine Frist von drei Monaten bis zum Erlass eines Bußgeldbescheids beziehungsweise zur Erhebung der öffentlichen Klage. Für bestimmte Tatbestände gelten abweichende Fristen.
Die Verjährungsfrist kann durch gesetzlich bestimmte Verfahrenshandlungen unterbrochen werden. Dazu zählt unter entsprechenden Voraussetzungen die Anordnung der Anhörung des Betroffenen. Nach einer wirksamen Unterbrechung beginnt die Frist erneut.
Ob eine Verkehrsordnungswidrigkeit tatsächlich verjährt ist, hängt daher nicht allein vom Tatdatum ab. Auch die behördlichen Verfahrenshandlungen und die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen sind zu berücksichtigen.
Die rechtliche Beurteilung einer Verkehrsordnungswidrigkeit umfasst sowohl den vorgeworfenen Verstoß als auch die Einhaltung der Verfahrensvorschriften.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen können beispielsweise die Fahrzeugzuordnung, das eingesetzte Messgerät und die vorgeschriebenen Messbedingungen von Bedeutung sein. Bei anderen Verstößen stehen die Beweislage oder die rechtliche Bewertung des Fahrverhaltens im Mittelpunkt.
Eine anwaltliche Prüfung kann insbesondere bei drohenden Punkten, einem Fahrverbot, einer unklaren Beweislage oder möglichen Verfahrensfehlern relevant sein. Ob ein Einspruch Erfolg verspricht, muss anhand des konkreten Einzelfalls beurteilt werden.
Eine Verkehrsordnungswidrigkeit ist ein gesetzlich mit Geldbuße bedrohtes Fehlverhalten im Straßenverkehr. Die möglichen Folgen richten sich nach der Schwere des Verstoßes und können Verwarnungsgelder, Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote umfassen.
Für die rechtliche Bewertung sind neben der Art des Verstoßes auch die Beweislage, die persönliche Verantwortlichkeit und die gesetzlichen Verfahrensfristen entscheidend. Das Ordnungswidrigkeitenrecht sieht dafür ein eigenständiges Verfahren vor, das sich vom Strafverfahren unterscheidet.
Weiterführende Links & Quellen: