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Sonderfahrten haben mit der Führerscheinausbildung zu tun. Es gibt mehrere Arten dieser besonderen Unterrichtsstunden aus dem praktischen Unterricht.
Die Kombination aus den Sonderfahrten ist abhängig von den verschiedenen Führerscheinklasse bzw. Führerscheinkombinationen, die angeboten werden. Der Gesetzgeber schreibt je nach ausgewählter Klasse eine bestimmte Anzahl an Nachtfahrten, Überlandfahrten oder Autobahnfahrten vor. Zusammen mit den gesetzlich vorgeschriebenen Grundfahrstunden bilden diese Sonderfahrten die Pflichtstunden, die absolviert werden müssen, um bei einer Führerscheinprüfung zugelassen zu werden.
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