Alle Fachbegriffe
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Damit man an überhaupt an einer Führerscheinprüfung teilnehmen darf, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Eine der wichtigeren Voraussetzung ist es, die Pflichtstunden in der Fahrschule abgeleistet zu haben. Diese Pflichtstunden sollen dem Fahrschüler die Grundkenntnisse im Straßenverkehr vermitteln und ihm Sicherheit vermitteln. Aus diesem Grund gibt der Gesetzgeber in Deutschland eine exakte Anzahl der Pflichtstunden vor. Es gibt unterschiedliche Themen bei den Pflichtstunden, auch hier regelt das Gesetz die Anzahl der Stunden zum Themengebiet.
Diese Pflichtstunden setzen sich durch Theorie und Praxis zusammen. In beiden Fällen werden Pflichtaufgaben und Grundwissen vermittelt und geübt. Je nach Führerscheinklasse unterscheiden sich die Übungen bzw. die Theoriestunden in Anzahl und Thema. Im theoretischen Unterricht wird der Grundstoff und der Zusatzstoff angesprochen, bei der Führerscheinklasse B zum Beispiel sind es 12 Pflichtstunden. Im praktischen Unterricht hingegen ist es wichtig, die Sonderfahrstunden zu absolvieren. Wenn wir bei unserem Beispiel bleiben, sind das bei der Führerscheinklasse B 12 Sonderfahrstunden. Sonderfahrten kosten in der Regel immer etwas mehr als die Normalstunden.
Eine Reduzierung ist dann möglich, wenn der Fahrschüler bereits einen Führerschein einer anderen Klasse besitzt. Hier kann es sein das er sich Stunden im theoretischem und/oder im praktischen Unterricht spart. Ein komplettes Einsparen der Pflichtstunden ist in Deutschland nicht möglich, mehr Stunden jedoch schon. Erst wenn die jeweiligen Pflichtstunden erfüllt sind, kann der Fahrschüler zur entsprechenden Prüfung zugelassen werden.
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