Alle Fachbegriffe
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Foto: Fotolia Urheber: SZ-Designs
Wer kennt das nicht, ein oder mehrere Reifen sind nicht mehr gut für den Straßenverkehr und neue Reifen müssen her. Ob man dabei im Internet bestellt oder direkt vor Ort zum Händler geht, ist dabei egal. Man kann überall auf dieses Problem stoßen. Der Neureifen aus dem Lager ist vom Vorjahr. Darf das der Händler?
Ja, zählt er. Wurde er Reifen noch auf einem Fahrzeug gefahren, kann dieser bis zu einem alter von 3 Jahren als Fabrikneu und bis zu einem alter von 5 Jahren als neu verkauft werden (laut Meinung des ADAC). Es besteht auch Urteile, die von nur 2 Jahren als Neureifen ausgehen. Die Voraussetzung für den Händler ist hierbei die sach- und fachgerechte Lagerung (gemäß den Lagerbedingungen nach DIN 7716 bzw. ISO 2230) der Reifen.
Der 3 bis 5 Jahre alte Reifen kann unter Umständen nicht den aktuellen angepriesenen Stand der Technik haben. Der Gummi kann schneller aushärten als normale neue Reifen und die Reifenalterung hat schon ein wenig begonnen. Bei einem Vielfahrer, der jedes Jahr oder alle 2 Jahre einen neuen Reifensatz benötigt spiel das jedoch keinen so große Rolle. Der Vorteil wird vermutlich der Preis sein.
Das geht tatsächlich. Anhand der sogenannten DOT-Nummer lässt sich das Produktionsdatum herausfinden. Diese Nummer muss auf jedem Reifen vorhanden sein.
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