Alle Fachbegriffe
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Die Gesamtmasse (auch zulässige Gesamtmasse oder zGG genannt) bezeichnet das maximal erlaubte Gewicht eines Fahrzeugs oder Anhängers inklusive Ladung, Insassen, Kraftstoff und Zubehör. Sie ist gesetzlich festgelegt und darf nicht überschritten werden, da sonst Bußgelder, Punkte in Flensburg oder Probleme mit der Versicherung drohen können.
Man unterscheidet:
Diese Angaben gelten für das Fahrzeug selbst – egal ob Auto, Wohnmobil oder Motorrad.
Auch Anhängern wird eine eigene zulässige Gesamtmasse zugewiesen. Diese ist ebenso bindend und in der Zulassungsbescheinigung des Anhängers vermerkt:
Beim Fahren mit Anhänger ist zudem die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs zu beachten – diese steht im Feld O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst) der Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Zugfahrzeugs.
Die zulässige Gesamtmasse ist eine der wichtigsten Kennzahlen Deines Fahrzeugs oder Anhängers. Sie steht immer in den Feldern F.1 und Feld 16 der Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2. Wer regelmäßig belädt – etwa mit Campingausrüstung, Getränken oder Werkzeug – sollte das tatsächliche Gewicht seines Fahrzeugs kennen, um nicht versehentlich überbeladen.
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