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Foto: von toxi85 auf Pixabay
Im Gesetz zählt ein Auto als Altauto, wenn dieses älter als 10 Jahre ist. Zudem befindet sich das Fahrzeug in einem Zustand, mit dem es nicht genutzt werden kann. Hierbei geht es jedoch um offensichtliche Schäden. Eine eindeutige schwerwiegende Fahruntüchtigkeit. Ein Fahrzeug, was nur einen oder mehrere defekte Reifen, eine oder mehrere defekte Scheiben oder auch kaputte Scheinwerfer zählt noch nicht als Altauto.
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