Länderkennzeichen nach ABC
Länderkennzeichen bzw. Nationalitätszeichen erläutern die Herkunft eines zugelassenen Kraftfahrzeuges. Es ist ein rechtlicher Bestandteil des amtlichen nationalen Kfz-Kennzeichens.
Wer mehr über Länderkennzeichen wissen möchte:
Wissenswertes über Kfz-Länderkennzeichen
Länderkennzeichen nach ABC
Länderkennzeichen nach Kontinent
steht für das Land: Vereinigte Arabische Emirate
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: ASIEN
steht für das Land: Vereinigten Staaten von Amerika
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: NORDAMERIKA
steht für das Land: USBEKISTAN
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: ASIEN
stand für das Land: Vatikanstadt
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: EUROPA
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: ASIEN
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: OZEANIEN
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: AFRIKA
steht für das Land: SIERRA LEONE
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: AFRIKA
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: AFRIKA
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: MITTELAMERIKA
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: MITTELAMERIKA
steht für das Land: SANKT LUCIA
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: MITTELAMERIKA
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: OZEANIEN
steht für das Land: St. Vincent und die Grenadinen
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: MITTELAMERIKA
stand für das Land: JEMEN / YEMEN
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: ASIEN
stand für das Land: NORDJEMEN / NORDYEMEN
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: ASIEN
steht für das Land: VENEZUELA
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: SÜDAMERIKA
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: AFRIKA
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: AFRIKA
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: AFRIKA
Die Flagge des Landes:
Liegt auf dem Kontinent: AFRIKA
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Länderkennzeichen nach ABC
Länderkennzeichen nach Kontinent
Foto: autolexikon.net
Länderkennzeichen, auch Nationalitätskennzeichen genannt, haben den Sinn, die Herkunft eines Fahrzeuges anzuzeigen, beziehungsweise das Land, in dem es zugelassen worden ist. Somit stellt es rechtlich einen Bestandteil des amtlichen nationalen Kennzeichens eines Landes dar.
Das Nationalitätskennzeichen wurde am 11.10.1909 durch das internationale Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr, auch Pariser Abkommen genannt, auf den Weg gebracht. In diesem befinden sich bestimmte Regelungen, die in verschiedenen Nationen in Verbindung mit dem sogenannten Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr gelten. Zu den Nationen, die dieses Abkommen unterschrieben, gehörte auch die Bundesrepublik Deutschland.
In Deutschland wird das Nationalitätszeichen seit dem 1. März 2007 durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelt, insbesondere in Paragraf 21 Absatz zwei. Seitdem die FZV in Kraft trat, wurde der Begriff Nationalitätskennzeichen durch Unterscheidungszeichen für den Zulassungsstaat ersetzt. Wird es nicht geführt, falsch angebracht oder ein verwechslungsfähiges Nationalitätskennzeichen genutzt, wird hierfür ein Verwarnungsgeld gefordert.
In der Anlage C des internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr muss ein internationales Länderkennzeichen ein längliches, weißes Schild sein, das 30 Zentimeter breit und 18 Zentimeter hoch ist. Auf diesem können dann bis zu drei Buchstaben stehen, die zehn Zentimeter hoch sein müssen und eine Strichbreite von 15 Millimetern aufweisen. Laut Paragraf fünf des Abkommens muss das Unterscheidungskennzeichen auf der Rückseite einer Tafel oder auf dem Auto selber angebracht werden.
Im Wiener Übereinkommen ist es allerdings auch erlaubt, dass ein internationales Länderkennzeichen über kleinere Buchstaben verfügt. Zudem müssen auch Anhänger mit diesen ausgestattet werden. Insbesondere in Deutschland sind alternative Ausführungen gemäß beider Abkommen möglich. Das Zeichen muss, wie auch bei dem Fahrzeug selber, gut sichtbar sein und auf der Rückseite angebracht werden. Ansonsten gibt es keine weiteren bestimmten Vorschriften, was die Anbringung betrifft.
In Deutschland ist es möglich, diverse alternative Ausführungen der beiden Abkommen zu nutzen. Häufig sind diverse Symbole, Flaggen, Wappen oder auch Werbung auf dem Zeichen zu sehen. Und mit der Zeit sind bestimmte nationale Besonderheiten entstanden. In Frankreich zum Beispiel ist das auf dem Kopf stehende Oval ein wenig verbreitert und in der Schweiz und auch in Liechtenstein ist häufig keine Umrandung vorhanden.
Ein internationales Länderkennzeichen wird nicht lediglich an selbstständige Länder, sondern auch an diverse abhängige Gebiete und auch Kolonien vergeben. Die verwendeten Kürzel leiten sich aus dem Landesnamen in der Landessprache oder auch der englischen Übersetzung ab, in einigen Fällen auch aus der Französischen. Dennoch gibt es auch einige Sonderfälle, wie zum Beispiel in der Schweiz. Denn hier stammt das Kürzel von der lateinischen Übersetzung Confoederatio Helvetica. Und in einigen Ländern wird der komplette Staatsname abgekürzt, beispielsweise steht in Argentinien RA (von República Argentina) auf den Kennzeichen.
Dies lässt erkennen, dass die Kürzel nicht der internationalen ISO 3166-Norm entsprechen. Eine Systematik lässt sich hingegen in den britischen Kolonien und den sogenannten Protektoraten erkennen. Die europäischen Gebiete erhielten erst die Buchstaben des Mutterlandes GB (Great Britain) und zusätzlich noch einen Buchstaben für die Region selbst, wie zum Beispiel A für Alderney. Viele afrikanische Kolonien (zum Beispiel Kenia oder Gambia) verwenden dieses System auch heute noch.
Wenn sich der Staatsname ändert, wirkt sich dies in der Regel auch auf ein internationales Länderkennezichen aus. In Zaire etwa änderte sich dieses, als man sich wieder Demokratische Republik Kongo nannte, von ZRE in CD und dann in CGO. Allerdings muss hierfür kein solcher Anlass vorhanden sein. Rumänien und Finnland änderten aus keinem bestimmten Grund ihre Kürzel.