Alle Fachbegriffe
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Foto: SV_Production/Shotshop.com
Zeltgaragen entsprechen genau dem, was man sich vorstellt, wenn man den Begriff hört - es handelt sich dabei im Grunde um ein großes Zelt, in dem man sein Auto parken kann. Eine Zeltgarage besteht aus einem meist aus Metall hergestellten Gerüst, das aus einzelnen Streben zusammengebaut wird. Darüber spannt sich dann der Zeltstoff, der größtenteils lichtundurchlässiger und stabiler ist, als bei einem kleinen Campingzelt. Auf der schmalen Seite befindet sich die Öffnung zum hinein- und hinausfahren, die sich bei Bedarf ebenfalls verschließen lässt. Dies geschieht in aller Regel mit an der Oberseite der Öffnung zusammengerolltem Zeltmaterial, seltener sieht man aber auch Zeltgaragen mit Türen.
Während man zum Errichten mancher Garagentypen eine Genehmigung einholen muss, ist dies bei der Zeltgarage nicht automatisch der Fall. Denn Zeltgaragen können als genehmigungsfreie „Fliegende Bauten“ eingestuft werden, wenn sie alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, benötigt man für eine Zeltgarage überwiegend keine Baugenehmigung. Falls von den Voraussetzungen abgewichen werden soll, ist eine Baugenehmigung notwendig, wobei hier die Rechtslage teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Um ganz sicher zu sein, kann man sich auch einfach vor dem Kauf der Garage bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist.
Zeltgaragen bieten durchaus zahlreiche Vorteile: Sie sind deutlich preisgünstiger als z. B. eine massiv gebaute Garage oder ein aufwändiger Carport. Dennoch bieten sie zuverlässigen Schutz vor Unwettern und UV-Strahlung. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie in unterschiedlichen Größen erhältlich sind, egal ob für Motorräder, Autos, Wohnmobile oder sogar Boote. Darüber hinaus sind sie schnell auf- und abzubauen, wodurch auch häufige Standortwechsel problemlos realisiert werden können.
Nachteilig an einer Zeltgarage ist, dass sie natürlich weniger standhaft und einbruchsresistent ist, als eine massiv gebaute Garage. Trotzdem bietet sie natürlich deutlich mehr Schutz als das Abstellen des Autos im Freien. Ebenfalls nachteilig ist, dass eine Zeltgarage - sofern diese nicht dauerhaft geöffnet bleibt – manuell durch Herunterlassen des an der Einfahrt aufgerollten Zeltstoffes verschlossen werden muss – und nicht einfach per Knopfdruck. Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, benötigt man für eine Zeltgarage meist keine Baugenehmigung. Falls von den Voraussetzungen abgewichen werden soll, ist eine Baugenehmigung notwendig, wobei hier die Rechtslage teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Um ganz sicher zu sein, kann man sich auch einfach vor dem Kauf der Garage bei der zuständigen Behörde erkundigen, ob eine Baugenehmigung notwendig ist.
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