Alle Fachbegriffe
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Foto: von succo auf Pixabay
Eine Zuwiderhandlung ist ein Verstoß gegen die StVO und wird mit einer Strafe belegt. Bei den meisten Vergehen wird ein Ordnungsgeld erhoben, jedoch sind hier auch einige Zuwiderhandlungen dabei, die einen oder mehrere Punkte in der Verkehrssünderkartei verlangen. Die Zuwiderhandlungen sind in 2 Kategorien aufgeteilt, zum einen die schweren Zuwiderhandlungen (A-Verstoß) und zum anderen die geringen Zuwiderhandlungen (B-Verstoß). Ist man in dem Besitz eines Führerscheines auf Probe, so wird bei einem Verstoß aus der Kategorie A oder 2 Verstöße aus der Kategorie B, ein sogenanntes Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet. In der Umgangssprache sagt man Nachschulung dazu. Als Beispiel sind einige Zuwiderhandlungen aufgelistet.