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Geschrieben von ALexikon

Wichtige Fragen und Antworten zum Youngtimer

VW Golf 2
Foto: huettenhoelscher/Shotshop.com

 

Bei einem Youngtimer handelt es sich um ein älteres Kraftfahrzeug, welches noch nicht alt genug ist, um als Oldtimer zu gelten. Dies ist die einfache Definition eines Youngtimers, die normalerweise zwischen 20 und 30 Jahre alt sind. Handelt es sich um ein Fahrzeug mit Seltenheitswert, kann es in bestimmten Fällen schon mit einem Alter von 15 Jahren als Youngtimer zugelassen werden.

Eine entscheidende Rolle spielt jedoch auch ein möglichst guter Originalzustand des Fahrzeugs. Ein verbrauchtes, an vielen Stellen geflicktes Auto in schlechtem Zustand kann dieses natürlich nicht als Youngtimer zulassen. Ein solches Fahrzeug muss entsprechend gepflegt und gewartet werden, sodass es auch mit einem Alter von 20 oder 30 Jahren noch hervorragend aussieht und tadellos funktioniert.

 

Oldtimer und Youngtimer – wo liegen die Unterschiede?

Allgemein gibt es bei Youngtimern keine allgemeingültigen Richtlinien, so wie sie bei Oldtimern klar definiert sind. Sämtliche Fahrzeuge ab 30 Jahren können eine H-Zulassung erhalten und gelten dann, wenn ein Gutachter sie als Kulturgut anerkennt, als Oldtimer. Jüngere Fahrzeuge, die noch nicht das entsprechende Alter erreicht haben, gelten dagegen als Youngtimer, wobei sich hier das Fahrzeugalter nicht genau bestimmen lässt. Ab welchem Alter sich ein solches Fahrzeug mit einer Youngtimer-Versicherung versichern lässt, kommt auf den Einzelfall an und wird immer individuell von der Versicherungsgesellschaft entschieden.

 

Welche Unterschiede gibt es zwischen normalen und Youngtimer-Autoversicherungen?

Die drei gängigen Versicherungsvarianten für Autos sind Teilkasko, Vollkasko und Haftpflicht. Diese gibt es sowohl für normale Fahrzeuge als auch für Youngtimer-Autos. Bei einigen Versicherungen ist allerdings die Voraussetzung für eine Youngtimer-Versicherung, dass der Halter auch eine Kombination aus Kasko- und Haftpflichtversicherung abschließt.

Eine Besonderheit bei einer Youngtimer-Versicherung sind bestimmte Leistungen, welche sich speziell an diese Art von Fahrzeugen richten. So hängt eine normale Kfz-Versicherung im Falle eines Schadens bei der Entschädigungssumme stets vom Marktwert des jeweiligen Fahrzeugs ab. Es ist keine Seltenheit, dass eine sorgfältige Pflege, Wartung und Restauration bei Youngtimern den Marktwert stark unter dem wahren Zeitwert des Autos hält. Dies wird bei einer Youngtimer-Versicherung, sollte es zu einem Diebstahl oder einem Totalschaden kommen, immer berücksichtigt. Weiterhin kommt es vor, dass sich der Wert von Young- und Oldtimern schnell ändern kann – je nach Alter, Marke, Zustand und Modell. Diese Faktoren hängen nicht nur von den allgemeinen Entwicklungen auf dem Markt ab, auch umfassende Reparatur- und Restaurationsarbeiten bringen oft eine Wertsteigende Wirkung mit sich.

 

Wie hoch sind die Kosten für eine Youngtimer-Versicherung?

Hinsichtlich der Kosten für eine Youngtimer-Versicherung ist es schwer, im Vorfeld pauschale Aussagen zu machen, weil die Angebote sich in der Regel individuell an das zu versichernde Fahrzeug richten und von dessen Zustand, Marke und weiteren Faktoren abhängen. Allerdings steht natürlich außer Frage, dass eine Youngtimer-Versicherung für einen Porsche aus den frühen 1980er-Jahren deutlich mehr kostet als für einen Mazda desselben Baujahres.

Es gibt Anbieter, bei denen sich eine Youngtimer-Haftpflicht für Fahrzeuge mit bis zu 90 PS für rund 150 Euro abschließen lässt. Eine solche Zahl ist allerdings immer ein gewisser Richtwert, auf den man sich nicht verlassen sollte. Denn die Angebote der einzelnen Versicherer lassen sich im Voraus kaum miteinander vergleichen. Eine Vergünstigung bei der Versicherung durch ein H-Kennzeichen gibt es bei einem Youngtimer-Fahrzeug nicht, denn diese müssen hierfür mindestens 30 Jahre alt sein und gelten dann bereits als Oldtimer-Fahrzeug. Geld sparen kann man grundsätzlich nur dann, wenn ein Fahrzeug beim Betrieb ein rotes 07er-Kennzeichen trägt, wenn es Teil einer Fahrzeugsammlung ist. Normalerweise erhalten aber auch Youngtimer-Autos ein reguläres Kfz-Kennzeichen oder auch ein Saisonkennzeichen, wenn sie nur zeitweise im Jahr genutzt werden.

 

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Youngtimer-Zulassung?

Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei Youngtimern um ganz normale Fahrzeuge. Zur Kfz-Zulassung entsprechend der StVZO gelten aus diesem Grund für die Autos keine speziellen Richtlinien oder Voraussetzungen. Dies bedeutet, dass Youngtimer-Fahrzeuge ganz normal bei der örtlichen Zulassungsbehörde am Hauptwohnsitz des Besitzers angemeldet werden müssen. Wertgutachten oder weitere Dokumente, welche den Originalzustand oder auch das Alter des Fahrzeugs belegen, sind hierfür nicht erforderlich.

 

Die folgenden Dokumente müssen bei der Zulassung eines Youngtimers zur Behörde mitgeführt werden:

  • Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des Halters
  • Eine elektronische Versicherungsbestätigung bzw. eVB-Nummer
  • Fahrzeugschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung
  • SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer

 

Können auch Youngtimer-Fahrzeuge ein H-Kennzeichen erhalten?

Ein H-Kennzeichen ist grundsätzlich immer nur Oldtimern vorbehalten und eignet sich daher nicht für Youngtimer-Fahrzeuge. Gemäß § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, zu genannt FZW stellen Oldtimer-Autos Fahrzeuge dar, welche vor 30 Jahren oder mehr das erste Mal im Straßenverkehr genutzt wurden bzw. das erste Mal zugelassen wurden. Sie müssen sich darüber hinaus größtenteils im Originalzustand befinden, entsprechend gut erhalten sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts dienen.

Weil Youngtimer-Fahrzeuge dieses Alter aber noch nicht erreicht haben, muss das Fahrzeug wie jedes andere Auto auch ganz normal angemeldet und besteuert werden – mit Oldtimern haben sie also nicht viel zu tun. Dies heißt: Wer ein Youngtimer-Auto fährt, bezahlt die Kfz-Steuer auf dieselbe Weise und in derselben Höhe wie für ein normales Fahrzeug. Ein guter Tipp ist allerdings, sich für ein Saisonkennzeichen zu entscheiden, wenn das Auto beispielsweise nur im Sommer genutzt wird und in den Wintermonaten dagegen nur in der Garage steht.

 

Youngtimer-Versicherungen und ihre Richtlinien

Versicherungsgesellschaften machen zwischen Youngtimer-Fahrzeugen durchaus Unterschiede. Es wird keinesfalls jedes Auto, das 20 Jahre alt ist, gleich behandelt. Wer ein Youngtimer-Auto wie ein ganz normales Fahrzeug jeden Tag im Straßenverkehr nutzen möchte, muss dafür eine herkömmliche Kfz-Versicherung abschließen. Kann er allerdings nachweisen, dass er das Auto nur als Zusatzfahrzeug nutzt und für den Alltag ein anderes, normales Auto verwendet, hat er die Möglichkeit, eine spezielle Youngtimer-Versicherung dafür abzuschließen. Wie bereits erwähnt ist noch eine wichtige Voraussetzung, dass sich das Auto in einem möglichst originalgetreuen und guten Zustand befindet. In diesem Fall kann die Versicherung durchaus ein Wertgutachten mit Zustandsbewertung verlangen, allerdings muss das Auto beim Gutachter hierfür die Zustandsnote 3 oder besser erzielen.

Eine Ausnahme gilt allerdings dann, wenn es sich um ein Sammlerfahrzeug oder um ein besonders seltenes Modell mit begrenzter Stückzahl handelt. Youngtimer-Versicherungen beinhalten zudem stets eine Begrenzung der jährlichen Kilometerleistung, die in der Regel eine Obergrenze von 10.000 km vorschreibt. Viele Versicherungen verlangen darüber hinaus eine vor der Witterung geschützte Abstellmöglichkeit, wie beispielsweise in der Tiefgarage oder Garage bzw. in einem Carport. Ein Mindestalter kann ebenfalls von der Versicherung verlangt werden, allerdings hängt dies immer von der jeweiligen Gesellschaft ab und muss vom Halter individuell erfragt werden. Wie hoch die Versicherungsprämie letzten Endes dann ausfällt, hängt von Faktoren wie dem Fabrikat, dem Alter und auch dem jeweiligen Modell des Fahrzeugs ab.

 

Lassen sich Youngtimer-Fahrzeuge auch in einer normalen Kfz-Versicherung versichern?

Natürlich ist es möglich, ein Youngtimer-Fahrzeug über eine ganz normale Kfz-Versicherung zu versichern. Möchte man das Fahrzeug im Alltag nutzen, ist dies in der Regel sogar die einzige Möglichkeit, weil die jährliche Kilometerbegrenzung von 10.000 km ansonsten nicht einzuhalten wäre. Sollte man das Fahrzeug als einziges hauptsächlich nutzen und kein anderes besitzen – was die wichtigste Voraussetzung für eine Youngtimer-Versicherung darstellt – gibt es keine andere Möglichkeit, als das Auto in einer ganz normalen Kfz-Versicherung unterzubringen.

Diese bringt durchaus auch Vorteile mit sich: So müssen weniger Voraussetzungen erfüllt sein, jedoch sind dafür die Prämien meist etwas teurer. Das gilt insbesondere dann, sofern es sich um ein hochmotorisiertes Auto handelt – das ist bei vielen Youngtimern der Fall. Weiterhin fehlen in der normalen Kfz-Versicherung einige Leistungen, die sich speziell an Youngtimer-Fahrzeuge richten. Das sind unter anderem eine Restaurationsversicherung, die vor Diebstahl und Schäden an originalen Bauteilen schützt. Wer sich also einen umfassenden Schutz für sein älteres Fahrzeug wünscht, ist mit einer richtigen Youngtimer-Versicherung am besten beraten. Auch hier lohnt es sich allerdings, verschiedene Angebote miteinander zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

 

weiterführende links:

Das sagt Wikipedia zu Youngtimer

Alltags-Youngtimer

Online Magazin zum Youngtimer