Alle Fachbegriffe
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Foto:Harald Richter/Shotshop.com
Die Bezeichnung TÜV steht für den sogenannten technischen Überwachungsverein. Hierbei handelt es sich um eine der wenigen großen Prüforganisationen, die eine Hauptuntersuchung bei Pkws durchführen dürfen. Die Mitarbeiter untersuchen hierbei, wie der technische Zustand des Autos aussieht. Übrigens wird bei dieser Gelegenheit auch gleichzeitig eine sogenannte Abgasuntersuchung durchgeführt.
Im folgenden Ratgeber wird unter anderem beschrieben, wie hoch die Hauptuntersuchung Kosten sind, was dabei alles untersucht wird und welche Dokumente der Fahrer mitbringen muss.
Jeder Besitzer eines Pkws muss alle zwei Jahre mit seinem Auto zur Hauptuntersuchung.
Der Prüfer führt in der Regel eine äußerliche Sichtprobe durch. Dabei schaut er, ob die Scheinwerfer eventuell splittern und ob die Scheiben oder Außenspiegel gerissen sind oder auch diverse andere Beschädigungen aufweisen. Zudem wird beim TÜV Auto auch die Profiltiefe der Reifen und die Pflichtausstattung des Autos untersucht. Hierbei wird unter anderem geschaut, ob der Verbandkasten aktuell ist und ob eine Sicherheitsweste und ein Warndreieck mitgeführt werden.
Anschließen wirft der Prüfer noch einen Blick unter die Motorhaube. Dort kontrolliert er, ob die Batterie fest sitzt und überprüft die Bremsflüssigkeit. Wurden auch Tuningteile verbaut, muss der Fahrer für diese die sogenannte ABE (Betriebserlaubnis) bereithalten. Ist auch dabei alles in Ordnung, wird laut vorgeschriebenem Prüfungsablauf eine Probefahrt mit acht Km/h durchgeführt, um die Airbags, das ABS und das ESP zu kontrollieren. Hierbei achtet der Prüfer auch auf eventuelle ungewöhnliche Geräusche, die unter Umständen auf Schäden hindeuten. Zudem testet er auch die Funktionstüchtigkeit der Bremsen.
Nach der Probefahrt wird das Fahrzeug auf eine Hebebühne gefahren und auf eventuelle Fehler oder Schäden überprüft. Bei modernen Autos müssen auch die sogenannten Lambdasonden, der Katalysator, der Partikelfilter und auch das Harnstoff-Reduktionssystem geprüft. Somit wird alles kontrolliert, was auf irgendeine Weise mit der Lenkung und dem Fahrwerk zu tun hat und damit der Verkehrssicherheit dient.
Wenn das Fahrzeug nachträglich umgerüstet wurde, müssen hierfür die geforderte Betriebserlaubnis vorhanden sein. Darüber hinaus muss der Fahrer beim TÜV Auto auch den Kfz-Schein, auch Fahrzeugschein genannt, vorlegen. Allerdings wird dieser nicht mehr so genannt, sondern heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I. Hierbei handel es sich um ein kleines Faltheft, in dem alle wichtigen Daten zu finden sind. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) wird in den meisten Fällen nicht mehr gefordert.
Wenn der Fahrer sein Fahrzeug nicht innerhalb von zwei Monaten nach dem eigentlichen Termin vorführt, steigen die TÜV Preise um stolze 20 Prozent. Denn dann muss eine sogenannte erweiterte Hauptuntersuchung vereinbart werden. Zudem kann dies auch bei einer Verkehrskontrolle unter Umständen sehr teuer werden. Ist die Plakette über zwei Monate abgelaufen, muss der Fahrer 15 Euro Bußgeld bezahlen, bei mehr als acht Monaten sogar 25 Euro. Wer noch länger wartet, muss die TÜV überziehen Kosten von 60 Euro bezahlen und bekommt zusätzlich auch noch einen Punkt in Flensburg.
Grundsätzlich darf die Hauptuntersuchung nicht überzogen werden. Der Autohalter ist dazu verpflichtet, die vorgeschriebenen Fristen einzuhalten. Tut er das nicht, muss er mit den oben erwähnten TÜV überziehen Kosten rechnen. Es gibt nur die Staffelung, wie hoch diese ausfallen. Wie lange maximal überzogen werden darf, ist dagegen nicht klar geregelt.
Von Region zu Region können die TÜV Preise unterschiedlich hoch ausfallen. Durchschnittlich müssen hierfür aber 105 Euro bezahlt werden.
Früher hatte der TÜV ein Alleinstellungsmerkmal bei der Hauptuntersuchung. Heute kann diese aber auch von diversen weiteren Prüforganisationen durchgeführt werden, wie zum Beispiel von:
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