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Geschrieben von ALexikon

Rückleuchten am Pkw – was man wissen muss!

Heckleuchten bei einem Ford C-Max
Foto: autolexikon.net

 

Rückfahrleuchten sind ein unerlässliches Ausstattungsmerkmal von Pkw, welche die Sichtbarkeit des eigenen Fahrzeugs für andere Verkehrsteilnehmer garantieren. Verschiedene Rückfahrleuchten sind nicht nur eine nützliche Sonderausstattung, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Sie tragen dazu bei, die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen und Unfallrisiken zu senken.

An Pkw befinden sich verschiedene Rückfahrleuchten, wie beispielsweise Bremsleuchten, Rückfahrwarnleuchten oder die Nebelschlussleuchte. Jeder Typ erfüllt einen bestimmten Zweck und trägt zur Erhöhung der Sichtbarkeit des Fahrzeugs in unterschiedlichen Verkehrssituationen bei. Die Bremsleuchten signalisieren anderen Verkehrsteilnehmern etwa, dass das vorausfahrende Fahrzeug einen Bremsvorgang einleitet, sodass der folgende Verkehr das Fahrverhalten anpasst. Ebenso lässt sich etwa anhand des weißen Rückfahrlichts erkennen, dass ein Fahrzeug zurücksetzt, wodurch sie Personen in der Umgebung eine besondere Vorsicht empfehlen, wenn sie sich dem Pkw annähern.

 

Inhalt zu Heckleuchten:

 

Welche Rückleuchten gibt es am Auto?

Insgesamt existieren acht verschiedene Rückfahrleuchten bzw. Markierungen am Heck des Fahrzeuges, die jeweils spezifischen Zwecken dienen.

 

Abblendlicht

Das Abblendlicht wird von Scheinwerfern erzeugt, um eine bessere Sichtbarkeit der Straße zu garantieren. Das Abblendlicht am Heck des Autos ist bei einsetzender Dunkelheit für gewöhnlich ständig eingeschaltet. Es dient vor allem dazu, für andere Verkehrsteilnehmer die Sichtbarkeit des eigenen Autos zu garantieren.

 

Bremslicht

Bremsleuchten
Foto: autolexikon.net

 

Das Bremslicht ist eine der wichtigsten Rückfahrleuchten. Leitet der Fahrer einen Bremsvorgang ein, kommt es automatisch zur Aktivierung der Bremslichter. Somit dienen sie als wohl wichtigstes visuelles Signal, das es dem nachfolgenden Verkehr ermöglicht, die eigene Fahrweise anzupassen. Bremslichter erscheinen in der Signalfarbe Rot und sind paarweise an jedes Fahrzeugheck montiert, um eine bestmögliche Sichtbarkeit zu gewährleisten. Bei neueren Fahrzeugen leuchten die Bremslichter bei einem intensiven Bremsvorgang stärker. Ebenso haben verschiedene Hersteller eine Notbremserkennung eingeführt: Bremst ein Fahrzeug stark ab, blinken die Lichter mit einer Frequenz von drei Hertz, um den folgenden Verkehr auf eine drohende Gefahr hinzuweisen. Ältere Fahrzeuge müssen nicht zwangsläufig über ein Notbremslicht verfügen; entscheidet sich ein Hersteller jedoch dafür, seine Modelle mit diesen Lichtern auszustatten, so sind bestimmt EU-Vorschriften einzuhalten.

Ab dem 7. Juli 2024 müssen sämtliche neu zugelassenen Fahrzeuge mit Notbremslichtern ausgestattet sein.

 

3. Bremslicht oder 3. Bremsleuchte

Dieses Bremslicht ist auch als Zusatzbremslicht bekannt und befindet sich entweder auf der Mitte des Fahrzeugdachs oder auf dem Kofferraumdeckel. Das Zusatzbremslicht wird synchron mit den übrigen Bremslichtern eingeschaltet und dient damit als zusätzliches visuelles Signal, das nachfolgende Verkehrsteilnehmer vor einem Bremsvorgang des voran fahrenden Fahrzeugs warnt. In der EU sind zusätzliche Bremsleuchten bereits seit 1998 gesetzlich vorgeschrieben.

 

Blinklicht

Das Blinklicht weist andere Verkehrsteilnehmer auf eine Fahrtrichtungsänderung des vorausfahrenden Fahrzeugs hin. Das Blinklicht leuchtet zumeist in Gelb oder Orange, sodass es sich von den anderen Rückfahrleuchten farblich abhebt.

Die Blinklichter sind je nach Fahrzeug an unterschiedlichen Stellen montiert.

 

Nebelschlussleuchte

Die Nebelschlussleuchte macht Fahrzeuge unter besonders schwierigen Sichtverhältnissen für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar. Sie emittiert ein grelles Licht in Weiß oder Gelb. Da das Licht äußerst kräftig ist, ist die Nutzung der Nebelschlussleuchte gesetzlich geregelt: Fahrer dürfen sie nur dann aktivieren, wenn die Sichtverhältnisse infolge dichten Nebels so schlecht sind, dass die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Unter diesen Bedingungen ist die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde zu beachten.

Wer die Nebelschlussleuchte bei besseren Sichtverhältnissen nutzt, blendet andere Verkehrsteilnehmer und gefährdet diese dadurch; es droht ein Verwarngeld in Höhe von bis zu 35 Euro.

 

Rückfahrlicht

Dieses normalerweise weiße Licht wird aktiviert, sobald der Fahrer den Rückwärtsgang einlegt. Es dient dazu, andere Verkehrsteilnehmer auf das sich rückwärts bewegende Fahrzeug aufmerksam zu machen. Damit ist es eine wichtige Orientierung auch für den nicht motorisierten Verkehr, denn es weist etwa Fußgänger und Radfahrer darauf hin, dass das Sichtfeld des Kraftfahrers möglicherweise eingeschränkt ist.

 

Nummernschildbeleuchtung

Diese Beleuchtung macht das rückseitig befindliche Nummernschild bei schlechten Lichtverhältnissen besser sichtbar.

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Nummernschilder auch bei Nacht und widrigen Witterungsbedingungen klar erkennbar sein.

Die Nummernschildbeleuchtung besteht aus einer oder mehreren Leuchten, die meistens an der hinteren Stoßstange des Fahrzeugs montiert sind. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Beleuchtung farblos (weiß) sein muss, weshalb bunte Beleuchtungen, die mitunter in anderen Ländern zu sehen sind, nicht genutzt werden dürfen.

 

Reflektoren

Reflektoren werfen Licht zurück und erzeugen dadurch sichtbare Reflexionen. Reflektoren erzeugen kein eigenes Licht, sind aber dennoch gesetzlich vorgeschrieben. Die Seitenlänge eines Reflektors muss mindestens 15 Zentimeter betragen. Wer das Heck seines Fahrzeugs umgestaltet, vergisst häufig das Anbringen der unscheinbaren Rückstrahler. Dabei stellt ihr Fehlen einen „erheblichen Mangel“ dar, der zur Verweigerung der TÜV-Plakette führen kann.

 

Ist beim Tagfahrlicht das Rücklicht an?

Im Normalfall schaltet sich bei Nutzung des Tagfahrlichts das Rücklicht nicht automatisch ein. Der Grund dafür liegt einerseits darin, dass der Verzicht auf das zusätzliche Rücklicht Kraftstoff sparen soll, andererseits halten die Verkehrsbehörden die zusätzliche Nutzung des Rücklichts am Tag für entbehrlich.

Wenngleich viele Autofahrer über die mangelnde Sichtbarkeit anderer Verkehrsteilnehmer klagen, wenn diese lediglich das Tagfahrlicht nutzen, ist Rücksicht auf die übrigen gesetzlichen Vorschriften zu nehmen: Diese besagen, dass eine Fahrt mit eingeschaltetem Abblendlicht notwendig ist, sobald „schlechte Sichtverhältnisse“ vorliegen. Diese Bestimmungen haben sich mit der Einführung des Tagfahrlichts nicht geändert.

Wer mit Tagfahrlicht unterwegs ist, muss deshalb weiterhin die üblichen Vorschriften über die korrekte Beleuchtung beachten.

 

Sind schwarze Rückleuchten erlaubt?

schwarze Rueckleuchten
Foto: autolexikon.net

 

Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt genau, welche Art von Beleuchtung an einem Fahrzeug gestattet ist.

Rückleuchten dürfen farblich nicht verändert werden. Daraus folgt, dass es untersagt ist, Rückleuchten mit einer schwarzen Folie zu überdecken oder sie schwarz zu lackieren.

Ein Verstoß gegen diese Vorschriften hat zur Folge, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs sofort erlischt. Fahrzeughaltern droht zudem ein Bußgeld in Höhe von bis zu 90 Euro. Ebenso erlischt der Versicherungsschutz, wobei das Fahren ohne einen solchen Schutz strafrechtlich verfolgt wird.

Auf dem Markt sind diverse Leuchten erhältlich, die von den Vorschriften der StVZO abweichen. In einigen Fällen kann die Montage zulässig sein. Dazu sollte die entsprechende Beleuchtung über ein ECE-Prüfzeichen verfügen. Wer diese Leuchten nutzen möchte, sollte diese beim TÜV überprüfen lassen, um rechtlichen Schwierigkeiten vorzubeugen.

 

Mögliche Strafen bei Verstößen

Eine funktionierende und vorschriftsmäßige Beleuchtung ist für die Sicherheit im Straßenverkehr essenziell. Der Gesetzgeber sieht deshalb teilweise empfindliche Strafen bei Verstößen vor.

Die meisten Verstöße werden mit einem Verwarngeld geahndet.

In schweren Fällen ist mit einem Bußgeld und dem Eintrag von Punkten ins Fahreignungsregister in Flensburg zu rechnen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Fahrer bei schlechten Sichtverhältnissen ohne Abblendlicht außerhalb geschlossener Ortschaften fährt. In diesem Fall wird ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig, ebenso wird ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erhöht sich das Bußgeld auf 75 Euro, kommt es zu einem Unfall, werden 90 Euro fällig. In beiden Fällen wird ebenfalls ein Punkt in das Fahreignungsregister eingetragen.

 

Weiterführende Links:

Rücklicht am Auto

Lichttechnische Einrichtung

Rücklichter kontrollieren