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Foto: Fotolia Urheber: andrea lehmkuhl
Sind die Sichtverhältnisse schlecht, kann der Nebelscheinwerfer eingesetzt werden. Dieser verbessert die Sicht überwiegend bei Nebel, aber auch bei Schneefall oder Regen. Diese sogenannten Breitstrahler sind an der Front und tief unten am Fahrzeug angebracht. Zugelassen sind, ist nicht nur ein weißes, sondern auch ein gelbes Nebelscheinwerferlicht.
Die zusätzlichen Scheinwerfer dürfen immer dann eingesetzt werden, wenn die Voraussetzungen für das Einschalten des Abblendlichts erfüllt sind. Als Richtwert gilt auf der Autobahn ab einer eingeschränkten Sichtweite von unter 150 Meter, Außerorts geht man von einer Weite von 100 Meter bis 120 Meter aus und Innerorts dürfen die Nebelscheinwerfer unter einer Sichtweite von 60 Meter bis 70 Meter eingeschaltet werden. Das bedeutet, dass die Nebelscheinwerfer erheblich früher eingeschaltet werden dürfen, als die Nebelschlussleuchte am Heck des Fahrzeuges.
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