Alle Fachbegriffe
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Foto:khosrork/Shotshop.com
Ein KFZ-Gutachter, auch Unfallgutachter genannt, hat verschiedene Aufgabenbereiche, von der Schadensbetrachtung an Motorrädern, Autos und Lkws über die Beweissicherung, das Erstellen von Unfallgutachten und Fahrzeuganalysen bis zu Motoren-Gutachten. Zudem bieten KFZ-Gutachter eine Schadensbegutachtung direkt vor Ort an und helfen bei der Beweissicherung von Unfallschäden in Form von Fotos und einer Auflistung sämtlicher unfallbedingter Mängel. Dadurch haben Kunden die Sicherheit, dass der exakte Fahrzeugzustand direkt nach dem Unfallzeitpunkt dokumentiert und festgehalten wird. Ist eine Reparatur nach einem Unfallschaden nicht mehr möglich, wird ein Schadensgutachten erstellt. Das Gutachten beinhaltet den Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall, den Restwert im beschädigten Zustand und die Wertminderung des Fahrzeuges. Ein KFZ-Gutachter kann zudem bei Bedarf Werkstattrechnungen überprüfen und diese beurteilen.
Ein KFZ-Gutachter sollte beauftragt werden, sobald es um die Feststellung eines Schadens, eines bestimmten Zustandes des Fahrzeuges oder die Beweissicherung geht. Besonders im Falle eines Unfalls und einem Haftpflichtschaden ist die Sicherung des Fahrzeugzustandes wichtig. Der Unfallgutachter kalkuliert zur Regulierung mit der zuständigen Versicherung die Schadenshöhe. Ausschlaggebend ist dabei die ermittelte Summe, um den Unfallschaden fach- und sachgerecht zu beheben und das Fahrzeug wieder instand zu setzen. Gerade wer ein Leasingfahrzeug hat, sollte sich ebenfalls die GAP-Versicherung mal ansehen.
Weiterhin ist immer dann ein Gutachten zu empfehlen, wenn man als Geschädigter unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde und das eigene Kfz dabei einen Schaden davongetragen hat. Bei einem Haftpflichtfall ist die gegnerische Versicherung gegebenenfalls dazu verpflichtet, die ermittelte Wertminderung des Fahrzeuges zu ersetzen. Ein solches Gutachten muss durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellt werden.
Das Gutachten zum entstandenen Schaden ist zudem eine essenzielle Grundlage für einen möglichen späteren Gerichtsprozess im Streitfall. Selbst bei einer geklärten Schuldfrage können Tatsachen verdreht werden. Daher ist man mit einem erstellten Gutachten meist auf der sicheren Seite.
Sollte es sich um einen Totalschaden handeln, ist die Beauftragung eines KFZ-Gutachtens unerlässlich. Bei einem stark beschädigten Fahrzeug, welches nicht mehr repariert werden kann oder dies wirtschaftlich keinen Sinn ergibt, muss ein Unfallgutachten in jedem Fall erstellt werden. Geschädigte benötigen den Rest- und Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges, damit Schadensersatzforderungen bei der gegnerischen Versicherung gestellt werden können.
Ein weiteres Anwendungsgebiet eines KFZ-Gutachtens ist die Wertermittlung für Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge aus Versicherungsgründen oder um den Verkaufswert zu bestimmen. Zudem lässt sich mit einem Gutachter eine problematische Reparaturabrechnung der Werkstatt überprüfen.
Ein KFZ-Gutachten ist in der Regel äußerst umfangreich und dient der Dokumentation sowie Ermittlung verschiedener Aspekte des Fahrzeugschadens. Zunächst beinhaltet ein Gutachten alle technischen Daten und die Sonderausstattung des Unfallfahrzeugs, da dies Grundlage für die Ermittlung unterschiedlicher Werte ist. Der KFZ-Gutachter stellt dabei die unfallbedingten Schäden fest und dokumentiert diese. Weiterhin wird der Reparaturweg festgelegt und die Dauer der Reparatur kalkuliert. Der Gutachter hält zudem ältere Schäden des Fahrzeuges fest. Zusätzlich wird eine Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur abgegeben. Der Unfallgutachter kann ebenso den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall, die unfallbedingte Wertminderung und den Restwert bestimmen.
Der KFZ-Gutachter kann von einem Autofahrer, der in einen Unfall verwickelt wurde, frei gewählt werden. Die Versicherung ist dabei nicht berechtigt, die Auswahl des Gutachters dem Unfallbeteiligten vorzuschreiben und weiterhin dazu verpflichtet, die dafür anfallenden Kosten komplett zu tragen. Bei Unfällen müssen Haftpflichtversicherungen grundsätzlich die Kosten des Gutachters des Unfallgegners übernehmen. In den meisten Fällen kürzen die Versicherungen die Leistungen, da laut der Versicherung der Geschädigte ein preiswerteres Gegenangebot eines Gutachters nicht annehmen wollte. Dies wurde allerdings bereits in mehreren Gerichtsurteilen untersagt, da eine Kürzung des Betrages gegen einige schadensrechtliche Grundsätze des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe verstößt.
Unter Versicherungen ist es eine gängige Praxis, die Gegenpartei bei einem Unfall zur Wahl eines versicherungsnahen Sachverständigen zu drängen. Oftmals wird von der Versicherung aus argumentiert, dass der Gutachter schon über einen längeren Zeitraum vertrauensvoll und zuverlässig mit der Versicherung zusammenarbeiten würde und somit die Wahl des Gutachters nahe liegt. Solche Empfehlungen sind nicht komplett uneigennützig, da der fragliche Sachverständige möglicherweise eher die Interessen der Versicherung vertritt und den Schaden niedriger einschätzen könnte. Betroffene müssen sich nicht an die Empfehlungen von Versicherungen halten und dürfen den Unfallgutachter selbst frei wählen. Es ist ratsam als Geschädigter von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Die Berufsbezeichnung des Gutachters ist in Deutschland nicht rechtlich geschützt. Deshalb kann sich theoretisch jede Person als ein solcher bezeichnen, der eine entsprechende Ausbildung absolviert hat. Allerdings gibt es spezielle Nachweise in Form von Urkunden oder Zertifikaten, welche die Fachkenntnisse und Qualifikationen des Gutachters in einem bestimmten Fachbereich durch eine Prüfgesellschaft belegen. Die amtlich anerkannten Prüforganisationen TÜV und DEKRA sind beliebte Anlaufstellen bei der Suche nach einem Sachverständigen. Die Verzeichnisse der lokalen Industrie- und Handelskammern (IHK) oder der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen (BVSK) bieten jeweils eine große Auswahl an vereidigten Unfallgutachtern.
Eine Ausbildung zum KFZ-Gutachter bringt einige Voraussetzungen mit sich. Personen, welche als KFZ-Gutachter tätig sein möchten, müssen ein gutes technisches Verständnis besitzen und benötigen eine berufliche Vorbildung. Hierzu zählen eine Ausbildung als KFZ-Techniker, Kfz-Mechanikermeister, Lackierermeister, Karosserieschlossermeister, Zweiradmechanikermeister, Diplomingenieure oder Bachelor- sowie Master-Absolventen entsprechender Studiengänge.
Für die Ausbildung zum KFZ-Gutachter muss man an einem Seminar teilnehmen, welches sich über einen Zeitraum von fünf Tagen erstreckt und in ganz Deutschland angeboten wird. Die drei großen Themenbereiche der Ausbildung sind die Arbeitsweisen und Aufgaben von Sachverständigen, die fachliche Lehre sowie die Rechtslehre des Sachverständigen. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung können Kfz-Mechaniker ein Verbandsmitglied werden und sich einer Zertifizierungsprüfung der DEKRA oder einer anderen Prüforganisation unterziehen.
Es wird zwischen vier unterschiedlichen Arten von KFZ-Gutachten unterschieden. Die Form des Gutachtens ist jeweils von dem Grund der Erstellung abhängig. Allgemein lassen sich die Gutachten in Kurzgutachten, Schadengutachten oder Unfallgutachten bei KFZ-Haftpflichtschäden, Oldtimergutachten und Wertgutachten aufteilen.
Haftpflichtversicherer verzichten bei einem Bagatellschaden unter 750 EUR meist auf eine Gutachten-Anforderung. Alternativ zu einem von der Werkstatt erstellten Kostenvoranschlag bietet sich im Haftpflichtfall mit einem Bagatellschaden ein Kurzgutachten an. Das Gutachten ist deutlich preiswerter als ein gewöhnliches Unfallgutachten und gleichzeitig umfangreicher als ein Kostenvoranschlag.
Das Erstellen eines Gutachtens lässt sich in zwei Phasen einteilen. Zum einen die Aufnahme des Schadens am Fahrzeug in der Werkstatt und zum anderen die Kalkulation des Schadens im Büro des Sachverständigen. Im Regelfall sollte das Gutachten des beschädigten Fahrzeuges innerhalb von ein oder zwei Tagen erstellt werden. Anschließend kalkuliert der KFZ-Gutachter den Schaden, bearbeitet Schadenbilder oder ermittelt den Wiederbeschaffungswert im Büro. Zudem formuliert der Sachverständige die Texte für das Gutachten und lässt sich gegebenenfalls ein Restgebot für das Fahrzeug machen. Zum Schluss wird das fertige Gutachten an den Geschädigten und die Versicherung gesendet. Gewöhnlich nimmt die Erstellung eines Schadengutachtens zwei bis vier Arbeitstage in Anspruch.
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