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Foto: autolexikon.net
Seit März 1956 sind die bis heute gültigen Richtlinien für die Kennzeichen-Systeme für Kfz in Deutschland in Kraft. Nach der Wiedervereinigung gelten die Regeln seit 1991 auch für die neuen Bundesländer. Spätestens seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts konnten die bis dato gültigen Kennzeichen die immer weiter zunehmenden Anforderungen der wachsenden Motorisierung nicht mehr erfüllen. Aktuellstes Regelwerk zu Gestaltung und Anbringung amtlicher Kennzeichen ist § 10 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung von 2006. Seit 1994 ist ebenso das EU-Kfz-Kennzeichen gültig.
Nummernschilder dienen der exakten Identifikation eines jeden am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeugs. Der grundsätzliche Aufbau eines amtlichen Kennzeichens besteht aus zwei Komponenten: Unterscheidungskennzeichen und Erkennungsnummer. Das Unterscheidungskennzeichen repräsentiert Landkreise oder kreisfreie Städte. Folgende Erkennungsnummer beinhaltet einen oder zwei Buchstaben und eine Zahl, die aus einer bis vier Ziffern besteht. Hierbei sind nicht mehr als acht Zeichen insgesamt gestattet. Zwischen den Komponenten finden Siegel und Prüfplakette Platz. Im Rahmen der seit 1994 gültigen EU-Kfz-Kennzeichen bestehen im Sinne einer besser lesbaren Schriftart auch andere Möglichkeiten.
Die Mehrheit aller Straßenfahrzeuge ist mit zwei Nummernschildern ausgestattet, einem an der Front und einem am Heck. Dies ist bei Pkw und Lkw der Fall, während bei Zweirädern (etwa Motorrädern und Motorrollern) das Kennzeichen nur am Heck befindet.
Die Kfz-Kennzeichenvergabe wird über eine amtliche Zulassungsstelle gehandhabt. Unmittelbar am Ort der Zulassung findet die Vergabe statt. Beim Aufsuchen der Zulassungsstelle wird das Kennzeichen festgelegt. Hierbei gibt es zwei Optionen der Festlegung: entweder wählt die Zulassungsstelle selbst ein freies Kennzeichen aus (wobei das nächste frei verfügbare Kennzeichen automatisiert ermittelt und festgelegt wird).
Gegen Aufpreis kann auch ein Wunschkennzeichen erworben werden. Hierbei haben Fahrzeughalter Einfluss auf den zweiten Buchstabenblock sowie den Zahlenblock. Der erste Buchstabenblock ist vom entsprechenden Landkreis (oder der kreisfreien Stadt) vorgegeben. Jedes Kennzeichen ist einmalig, somit kann das Wunschkennzeichen nur im Rahmen noch verfügbarer Kombinationen festgelegt werden. Zu einem deutlich günstigeren Preis als direkt bei der Zulassungsstelle lassen sich Wunschkennzeichen im Internet bestellen. Dort können Kennzeichen auch mehrere Tage im Vorfeld reserviert werden. Online wird oft auch eine Prüfung der Verfügbarkeit angeboten.
Im Jahre 1997 wurde das Saisonkennzeichen eingeführt. Dieses dient dazu, dem Fahrzeughalter bei nur saisonaler Nutzung Zeit- und Geldaufwand zu sparen. Zulassungsbehörden sollen hierdurch von Verwaltungsaufwand befreit werden. Vorgaben zur Nutzungsdauer des Saisonkennzeichens sehen eine Mindestnutzung von zwei Monaten und eine maximale Verwendungsdauer von elf Monaten vor. Der Unterschied zum Saisonkennzeichen findet sich ausschließlich im Geltungszeitraum. Ein Vorteil findet sich für Kfz-Halter darin, dass aufgrund des kürzeren Zulassungszeitraumes die Versicherungsbeiträge erheblich sinken.
Der exakte Zulassungszeitraum findet sich auf der rechten Seite eines Saisonkennzeichens. Zusätzlich zu den regulären Angaben finden sich in diesem Bereich mehrere Zahlen: oberhalb des Striches wird der Monat aufgeführt, mit dem die Zulassungssaison startet, die untere Ziffer gibt Rückschluss auf den Monat des Saisonendes. Wird das Fahrzeug über diesen Zeitraum bewegt, drohen dem Halter Bußgeld und mehrere Punkte im Verkehrszentralregister.
Das Gegenstück zum Kurzzeitkennzeichen im privaten Gebrauch ist das rote Kennzeichen für Händler und Kfz-Werkstätten. Kurzzeitkennzeichen haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Tagen. Gewerbliche Kennzeichen sind hingegen nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug beschränkt und haben auch keine solche Beschränkung der Geltungsdauer. Rote Kennzeichen werden bei Überführungsfahrten, Probefahrten und Prüfungsfahrten eingesetzt. Die ersten Ziffern eines roten Kennzeichens sind die 0 und die 6, weshalb rote Kennzeichen auch als 06er-Kennzeichen bezeichnet werden. Die Nutzung roter Kennzeichen erfordert das Mitführen eines bestimmten Fahrzeugscheinhefts.
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