Alle Fachbegriffe
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Foto: von ArtisticOperations auf Pixabay
Kommt ein neues Fahrzeug in einem anderen EU-Land auf den Markt und wird nach Deutschland verkauft, handelt es sich um einen EU-Import.
Bei einem Reimport stammt der Neu- oder Gebrauchtwagen aus Deutschland, ist in ein anderes Land exportiert worden und wird zurückgeholt. Dies befreit den Importeur in Bezug auf den Preis von den Vorgaben des Herstellers. Ein Reimport aus der ist zollfrei.
Im besten Fall kann mit einem Neuwagen aus der EU bis zu 30 Prozent gespart werden.
Die Antwort auf die Frage, weshalb ein Import respektive Reimport aus finanzieller Sicht interessant ist, liegt unter anderem in den Preisunterschieden der jeweiligen Länder, dessen Gründe wiederum unterschiedlich sind:
Beim Kauf eines Fahrzeuges, welches im eigenen Land hergestellt wurde, lohnt sich der Vergleich mit dem Reimport, um Geld zu sparen.
Im Gegensatz zu den Mehrkosten im Ausland, sind die Kosten für den Reimport ins Heimatland oft günstiger. Das gilt auch für den Import, wenn die Fahrzeuge im Ausland hergestellt und gekauft werden.
Der Grund für die günstigeren Preise von EU-Neuwagen findet sich im Zusammenhang vom Nettoverkaufspreis mit der Mehrwertsteuer, welche je nach Land unterschiedlich ausfällt. Diese ist in Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern tiefer. Damit ergibt sich in Deutschland ein hoher Nettoverkaufspreis, welcher in anderen Ländern, bedingt durch die höheren Steuern, tiefer ausfällt.
In dem Land, in welchem das Auto gekauft wird, fällt keine Steuer an, wenn der Import des Neuwagens aus der EU nach Deutschland erfolgt. Jedoch muss dafür in Deutschland die Mehrwertsteuer von 19 Prozent bezahlt werden.
Vor dem Kauf sollten nicht nur die Preise, sondern auch die Angebote geprüft werden. Ein Reimport bedeutet nicht zwangsläufig einen günstigen Preis.
Bei einem Reimport aus der EU muss einiges beachtet werden. Die Autos sind zwar qualitativ nicht minderwertig, können sich jedoch in der Ausstattung unterscheiden, denn nicht in jedem Land bestehen die gleichen Ansprüche der Käufer und an die Sicherheit.
Die Ausstattung entspricht in der Regel den Gegebenheiten und Anforderungen des jeweiligen Landes. In wärmeren Ländern zum Beispiel ist eine Klimaanlage fast immer Standard. Im Gegenzug wird ein Fahrzeug aus den Ländern Nordeuropas über eine spezielle Winterausrüstung verfügen.
Die Sicherheitsbestimmungen gegenüber Deutschland sind ebenfalls unterschiedlich. Unter Umständen fehlen das elektronische Stabilitätsprogramm (ESP) sowie das Antiblockiersystem (ABS), welche in Deutschland zum Standard zählen. Auch nicht zur Standardausstattung in jedem Land gehört die elektronische Wegfahrsperre, welche in Deutschland bei vielen Versicherungen für einen Abschluss Voraussetzung ist.
Unverzichtbar bei der Ausstattung bezüglich der Sicherheit sind Sicherheitsgurte, Airbags, Kopfstützen und die Fahrdynamikregelung. Ohne diese wichtigen Standards erfüllt das Fahrzeug aus dem Ausland nicht die Voraussetzungen für eine Zulassung in Deutschland.
Bei Bordcomputern oder Navigationssysteme fehlt häufig die Sprachausgabe und Menüführung in Deutsch.
Deutsches Recht gilt, wenn es sich beim Händler gleichzeitig um den Verkäufer handelt. Agiert er als Vermittler und übergibt den Verkaufsprozess an einen Händler im Ausland, kommt das Recht des jeweiligen Landes zum Tragen. Der Vertrag kommt dann mit dem ausländischen Händler zustande, was unter anderem die Geltendmachung von Ansprüchen bei möglichen Mängeln beeinflusst.
Kaufvertrag
Beim Kaufvertrag gelten die Rechte des jeweiligen Landes. Hinzu kommt, dass in den meisten Fällen keine deutschsprachige Version verfügbar ist. Die Übersetzung vor der Unterzeichnung, sofern die Sprache nicht verstanden wird, ist empfehlenswert.
Der Reimport oder Import von Fahrzeugen erfolgt über mehrere Zwischenhändler oder Portale. Aussagen und Angaben sollten deshalb verglichen und überprüft werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Übergabe
Bei der Übergabe muss sichergestellt sein, dass alle notwendigen Dokumente ausgehändigt werden.
Das Dokument ist die Bescheinigung für die Typengenehmigung in Europa und erleichtert die Zulassung. Das Fahrzeug erfüllt damit alle europäischen Vorschriften zum Zeitpunkt der Ausstellung. Ein COC kann die Gültigkeit verlieren, wenn das Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht zugelassen ist. Kopien für die Prüfung des Fahrzeugs werden nicht akzeptiert.
Zur Überführung ist ein Ausfuhr-Kennzeichen des jeweiligen Landes notwendig. Im Ausland sind Kurzzeitkennzeichen und rote Nummernschilder aus Deutschland nicht erlaubt.
Das Kurzzeitkennzeichen ist grundsätzlich nur in Deutschland gültig und muss im Ausland nicht anerkannt werden. Jedoch gibt es innerhalb der EU eine Anerkennungspflicht, welche noch nicht in allen Ländern praktiziert wird. Zudem gibt es außerhalb der EU Staaten, welche das Kennzeichen tolerieren. Zur Einhaltung der im jeweiligen Land gültigen Regelungen empfiehlt sich im Vorfeld die Abklärung beim Zulassungsamt oder bei der Versicherung.
Über alles gesehen ist der Import oder Reimport respektive das Fahren mit dem Kurzzeitkennzeichen außerhalb von Deutschland nicht eindeutig klar. Bei Verkehrskontrollen und an der Grenze oder in einem Schadenfall kann es rechtliche Probleme geben.
Die Rechnung muss nach spätestens zehn Tagen bezahlt werden und dem Finanzamt vorliegen. Bei fehlender Bescheinigung wird das Fahrzeug nicht zugelassen.
Fahrzeuge, welche älter als 6 Monate sind und über 6.000 Kilometer aufweisen, gelten als Gebrauchtwagen. Die Einfuhrumsatzsteuer entfällt, jedoch auch das Recht auf die Gewährleistung.
Die Zollsteuer bei der Einfuhr von Autos aus einem Nicht-EU-Land erfolgt durch das Zollamt, welches auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung ausstellt.
Der Kauf eines Reimport-Fahrzeuges hat nicht nur Vorteile, auch wenn auf den ersten Blick Geld gespart werden kann. Im Gegensatz zum Kauf eines EU-Reimport-Fahrzeuges in Deutschland ist der Kauf im Ausland mit einem nicht unerheblichen administrativen Aufwand verbunden. Hinzu kommt, dass der Import oder Reimport von einem Fahrzeug vielfach nur über einen Zwischenhändler abgewickelt werden kann. Zudem müssen die unterschiedlichen Leistungen in Bezug auf die Garantie berücksichtigt werden.
Mit der Zulassung in Deutschland für ein Fahrzeug aus dem Ausland erfolgt keine automatische Abmeldung im Herkunftsland. Diese muss unter Umständen im entsprechenden Land beantragt werden.
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