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Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung von Kraftfahrzeugen in Deutschland. Sie dient dazu, die Verkehrssicherheit, die Umweltverträglichkeit und die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs zu kontrollieren. Nur mit gültiger HU darf ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.
Umgangssprachlich wird die HU oft als „TÜV“ bezeichnet. Tatsächlich dürfen jedoch mehrere amtlich anerkannte Prüforganisationen die HU durchführen – darunter TÜV und DEKRA.
Die HU ist in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt, insbesondere in § 29 StVZO. Ziel ist es, technische Mängel frühzeitig zu erkennen und die Betriebssicherheit im Straßenverkehr sicherzustellen.
Die Hauptuntersuchung wird von amtlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt.
Dazu gehören unter anderem:
Wichtig: Unabhängig von der Organisation gelten dieselben gesetzlichen Prüfgrundlagen und Prüfmethoden.
Wie häufig ein Fahrzeug zur HU muss, hängt von Fahrzeugart, Zulassungsart und Alter ab. Bei vielen Pkw gilt: erste HU nach 3 Jahren, danach in der Regel alle 2 Jahre. Motorräder und viele Anhänger werden oft alle 2 Jahre geprüft. Bestimmte Nutzfahrzeuge können jährliche Prüfungen benötigen.
Der Termin der nächsten HU ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I (umgangssprachlich „Fahrzeugschein“) vermerkt. Zusätzlich zeigt die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen den Fälligkeitsmonat und das Fälligkeitsjahr (Farben wechseln jährlich).
Bei der HU wird das Fahrzeug auf zahlreiche sicherheits- und umweltrelevante Punkte untersucht. Der Prüfingenieur kontrolliert dabei sowohl sichtbare Bauteile als auch Funktionen.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist heute Bestandteil der HU. Dabei wird geprüft, ob die Emissionssysteme (z. B. Katalysator, Partikelfilter) korrekt arbeiten und ob das Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen an das Abgasverhalten erfüllt. Bei modernen Fahrzeugen spielt zusätzlich die On-Board-Diagnose (OBD) eine wichtige Rolle, da Fehlercodes Hinweise auf emissionsrelevante Störungen liefern können.
Werden bei der HU Mängel festgestellt, werden diese in Mängelklassen eingeteilt. Je nach Einstufung erhält das Fahrzeug die Plakette sofort oder erst nach Reparatur und Nachprüfung.
| Mängelklasse | Bedeutung |
|---|---|
| Ohne Mängel | Fahrzeug entspricht vollständig den Vorschriften. |
| Geringe Mängel | Kleinere Defekte; Behebung wird empfohlen, Plakette in der Regel möglich. |
| Erhebliche Mängel | Reparatur erforderlich; Plakette erst nach Nachuntersuchung. |
| Gefährliche Mängel | Akute Verkehrsgefährdung; Fahrzeug darf so nicht weiter betrieben werden. |
Wird die HU überzogen, können Verwarnungen oder Bußgelder folgen. Bei längerer Überziehung kann zudem eine erweiterte HU angesetzt werden, was den Prüfaufwand und die Kosten erhöhen kann. Unabhängig von Sanktionen steigt das Risiko, dass sicherheitsrelevante Mängel unentdeckt bleiben.
Die HU ist ein zentrales Instrument der Fahrzeugüberwachung. Sie sorgt dafür, dass technische Defekte – insbesondere an sicherheitsrelevanten Systemen wie Bremsen, Lenkung und Beleuchtung – dokumentiert und behoben werden. Damit trägt die HU dazu bei, den technischen Zustand von Fahrzeugen im Straßenverkehr auf einem kontrollierten Niveau zu halten. (Foto © by autolexikon.net)
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