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Foto: autolexikon.net
„HU“ ist die Abkürzung von „Hauptuntersuchung“. Diese wird bei Neufahrzeugen das erste Mal nach 3 Jahre anstehen. Die Untersuchung auf technische Mängel erfolgt im Anschluss dann alle 2 Jahre. Eine Bestätigung über den technisch einwandfreien Zustand können Gutachter (z. B. TÜV, DEKRA, GTÜ oder andern Stellen) ausgestellt werden. Hierzu ist ein Vorführen des Fahrzeuges notwendig.
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