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Der Fahrzeugschein ist ein zentrales Dokument im deutschen Zulassungswesen. Er bestätigt, dass ein Kraftfahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist. Seit der Umstellung im Jahr 2005 heißt der Fahrzeugschein offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I und wurde im Zuge der Harmonisierung innerhalb der EU standardisiert. Trotz Namensänderung ist der Begriff „Fahrzeugschein“ weiterhin im allgemeinen Sprachgebrauch üblich.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I erfüllt mehrere wichtige Funktionen. Sie dient als Nachweis, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist und die technischen Daten mit den Angaben im Fahrzeugschein übereinstimmen. Behörden nutzen das Dokument zur Kontrolle der Zulassung, Versicherungen bei der Prämienberechnung, und Werkstätten zur Teileidentifikation.
Gesetzlich geregelt ist die Pflicht zur Mitführung in § 11 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Demnach muss der Fahrzeugschein bei jeder Fahrt mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Wer ihn nicht dabei hat, riskiert ein Verwarnungsgeld.
Viele verwechseln den Fahrzeugschein mit dem Fahrzeugbrief (heute: Zulassungsbescheinigung Teil II). Der Fahrzeugschein ist auf den täglichen Gebrauch ausgerichtet – er bleibt beim Fahrzeug. Der Fahrzeugbrief hingegen belegt das Eigentum am Fahrzeug und wird beispielsweise bei Verkauf, Finanzierung oder bei der Zulassungsstelle benötigt. Er darf nicht im Fahrzeug aufbewahrt werden.
Der moderne Fahrzeugschein ist als fälschungssicheres DIN-A7-Dokument im Faltformat konzipiert. Es enthält alle wesentlichen technischen und rechtlichen Daten des Fahrzeugs in kodierter Form:
Die Datenstruktur basiert auf EU-Vorgaben, sodass Fahrzeugscheine innerhalb Europas vergleichbar sind. Zusätzliche Informationen wie Anbauten oder Sondergenehmigungen finden sich auf der Rückseite.
Kommt es zu Veränderungen am Fahrzeug – z. B. Anbauten, Motorumbauten oder Farbwechsel – müssen diese in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Auch ein Halterwechsel oder eine Ummeldung bei Umzug führt zur Neuausstellung. Alte Fahrzeugscheine (vor 2005) behalten grundsätzlich ihre Gültigkeit, werden aber bei Änderungen ersetzt.
Bei Fahrten ins Ausland ist der originale Fahrzeugschein mitzuführen. In einigen Nicht-EU-Ländern kann eine internationale Zulassungsbescheinigung erforderlich sein. Wer ein Fahrzeug mietet, muss darauf achten, dass ein gültiger Fahrzeugschein beiliegt – ansonsten drohen Bußgelder oder Probleme bei Verkehrskontrollen.
Im Rahmen des Projekts i-Kfz wird die Fahrzeugzulassung zunehmend digitalisiert. Erste Schritte ermöglichen bereits die internetbasierte An- und Abmeldung eines Fahrzeugs. Langfristig ist geplant, auch die Zulassungsbescheinigung Teil I als digitale Version bereitzustellen – etwa über eine App oder Online-Plattform des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA).
Verliert man den Fahrzeugschein, muss umgehend bei der Zulassungsstelle eine Verlustanzeige gemacht werden.
Voraussetzung für die Neuausstellung sind:
Die Ausstellung dauert in der Regel wenige Tage und ist gebührenpflichtig. Ohne gültige Zulassungsbescheinigung darf das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen.
Weiterführende Links und Quellen: