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Foto: Fotolia Urheber: euthymia
2006 wurde von der damaligen Bundesregierung die in bestem Bürokratendeutsch bezeichnete „Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ erlassen, die am 1. März 2007 in Kraft trat. Mit ihr wurde es Städten ermöglicht, Umweltzonen zu errichten, die in Zukunft nur noch von Fahrzeugen mit geringem Schadstoffausstoß befahren werden konnten. Dies führte zur sogenannten Feinstaub- oder auch Umweltplakette.
Die Plaketten gibt es in drei verschiedenen Farben, mit der Fahrzeuge je nach Umfang ihres Schadstoffausstoßes gekennzeichnet werden. Die Plakette kann für etwa 7€ bei den Zulassungsstellen, technischen Diensten wie TÜV oder in einigen Werkstätten erworben werden. Einige Städte bieten auch an, die Plakette online zu bestellen.
Doch was ist Feinstaub überhaupt? Zunächst einmal wird Feinstaub in drei Gruppen eingeteilt, je nach Größe, die sich zwischen 10 Mikrometern und kleiner als 0,1 Mikrometer unterscheidet. Die Größe ist dabei ausschlaggebend, inwieweit sie in die menschliche Lunge eindringen können. So können die kleinsten Partikel nicht bloß inhaliert werden, sondern bis in die Lungenbläschen vordringen und auf diese Weise Krankheiten verursachen.
Um die Belastung mit diesem Feinstaub möglichst zu verringern, wurde 2005 ein Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Tag festgelegt, der an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf.
Feinstaub ist nicht nur von Menschengemacht, sondern gehört zu den natürlichen sogenannten Emittenten, darunter sind unter anderem Pilzsporen oder Pollen.
Besonders in Städten ist der Hauptverursacher für Feinstaub jedoch der Mensch. In der Industrie, der Landwirtschaft oder beim Heizen mit Holz oder Öl werden die Kleinstpartikel freigesetzt. Alleine an Silvester werden 4000 t Feinstaub in die Luft geschossen. Der Verkehr schließlich hat einen Anteil an der Feinstaubbelastung in Städten von 20 %.
Um den Grenzwert von 50 Mikrogramm am Tag möglichst oft einhalten zu können, wurde in vielen deutschen Städten die Feinstaubplakette für PKWs eingeführt.
Mit der anfangs genannten Verordnung wurden auch vier Schadstoffgruppen für PKW bestimmt, von denen drei eine farbliche Plakette zugeordnet wurde: die Feinstaub- oder Umweltplakette.
Die erste Schadstoffgruppe hat keine Plakette. Zu ihr gehören Benziner ohne Katalysator und Diesel der Schadstoffklasse EURO 1. Fahrzeuge in dieser Gruppe haben in den Umweltzonen der Städte keine Fahrerlaubnis.
Die zweite Schadstoffgruppe wird mit einer roten Plakette gekennzeichnet. In diese Gruppe fallen alle Dieselmotoren, die die Abgasnorm EURO 2 haben.
Eine gelbe Plakette bekommen Dieselmotoren, die EURO 3 erfüllen.
Die grüne Plakette der Schadstoffgruppe 4 erhalten schließlich, alle Benziner mit EURO 1 und Katalysator oder einer besseren Abgasnorm, Dieselmotoren mit EURO 4 oder besser und alle Elektrofahrzeuge oder mit anderen alternativen Antrieben. Es ist bei Dieselmotoren allerdings möglich, durch Nachrüstung eines Dieselrußpartikelfilters eine bessere Abgasnorm zu erreichen und so von etwa von Schadstoffgruppe 3 in Schadstoffgruppe 4 zu wechseln.
Zudem wurde 2016 beschlossen, die blaue Plakette einzuführen. Diese erhalten PKW nur dann, wenn sie bei einem Dieselmotor die Abgasnorm EURO 6, bei einem Benziner ohne Direkteinspritzung EURO 3 und bei einem Benziner mit Direkteinspritzung EURO 6b erfüllen.
Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Dazu gehören vor allem Fahrzeuge mit H-Kennzeichen oder der Polizei.
Schließlich ist es keine Pflicht, eine Umweltplakette am Fahrzeug anzubringen. Da dies jedoch in Umweltzonen zu einem Bußgeld führen kann, sollte man auf eine Plakette nur verzichten, wenn man weiß, dass man keine dieser Zonen befährt.
Mit welcher Plakette man in einer Umweltzone fahren kann, hängt von den jeweiligen Städten ab. Jedoch kann man etwa in Köln die Umweltzone bereits seit Juli 2014 nur noch mit Fahrzeugen mit grüner Feinstaubplakette betreten.
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