Alle Fachbegriffe
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Flurförderfahrzeuge sind Transportmittel, die vor allem in der Warenlogistik und Lagerhaltung zum Einsatz kommen. Allgemein bekannt sind vor allem Gabelstapler und Hubwagen, da diese auch in Baumärkten und Warenhäusern genutzt werden. Aber auch gleisgebundene und / oder fahrerlose Transportsysteme wie Loren zählen zu den Flurförderfahrzeugen.
Schon immer waren Menschen auf der Suche nach Hilfsmitteln, um Waren einfacher bewegen zu können. Dies betraf nicht nur den Transport auf weiteren Strecken, sondern auch innerhalb eines Betriebes oder Lagers.
Während sich in Bergwerken schon vor mehr als 200 Jahren die schienengebundene Transportlore etablierte, musste man sich an anderer Stelle noch lange mit Schub- und Sackkarren behelfen. Erst vor rund 100 Jahren wurde der Gabelstapler erfunden, der heute als Inbegriff eines Flurförderfahrzeugs gilt.
In Europa wurde diese Innovation sogar erst nach dem Zweiten Weltkrieg populär - gleichzeitig mit dem Hubwagen, den der schwedische Ingenieur Ivan Lundquist als europäische Antwort auf den Gabelstapler entwickelte. Ansätze für einen Vorläufer des Hubwagens gab es zwar schon Jahre zuvor, gerieten aber aus unbekannten Gründen wieder in Vergessenheit.
Heute gibt es die unterschiedlichsten Fahrzeuge dieser Kategorie auf dem Markt, jeweils spezialisiert auf unterschiedliche Einsatzgebiete.
Wahrscheinlich stand das Essbesteck tatsächlich Pate für das Werkzeug, ohne das Gabelstapler, Hubwagen und ähnliche Flurförderzeuge nicht funktionieren würden. Die „Gabel“ besteht aus zwei äußerst stabilen, parallel verlaufenden Metallstreben an der Vorderseite des Fahrzeugs. Die sind exakt so angeordnet, dass sie sich unter eine Palette schieben lassen. Beim Hubwagen wird die Palette anschließend hydraulisch durch Pumpbewegungen der Lenkachse angehoben oder abgesenkt, der Gabelstapler erledigt dies durch seine Motorkraft. Während die Palette mit dem Hubwagen ausschließlich ebenerdig bewegt werden kann, lässt sie sich mit dem Gabelstapler auch anheben. Da die Hubgabel bei den meisten Staplern vorne angebracht ist, muss er über ein hohes Eigengewicht verfügen (oder eine besondere Bauform haben). Andernfalls würde er bei schweren Lasten nach vorne umkippen. Gabelstapler oder vergleichbare Fahrzeuge kommen u. a. im Hochregallager zum Einsatz, während sich der Hubwagen im Supermarkt als wendiger und damit praktischer erweist
Ein weiteres Merkmal von Flurförderzeugen ist ihr extrem kleiner Wendekreis. Durch die besondere Beschaffenheit der Lenkachse ist eine vollständige Drehung direkt an Ort und Stelle möglich. So ist ein Einsatz auch in recht engen Lagerräumen oder auf der Ladefläche eines Lkw möglich.
Handbetriebene Fahrzeuge wie der Hubwagen dürfen ohne Auflagen überall eingesetzt werden. Bei motorbetriebenen Flurförderzeugen wie dem Gabelstapler gelten besondere Auflagen, die in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaften geregelt sind. Darunter fallen insbesondere die regelmäßigen technischen Überprüfungen, die durch Mitarbeiter eines anerkannten Prüfinstituts durchgeführt werden. Neben der allgemeinen Überprüfung wird bei Staplern mit Verbrennungsmotor in regelmäßigen Abständen eine Abgasuntersuchung fällig, bei treibgasbetriebenen Staplern wird zudem die Treibgasanlage jährlich überprüft. Anhand einer Plakette kann die Überprüfung nachgewiesen werden.
Dieselbetriebene Gabelstapler dürfen in der Regel nur im Freien eingesetzt werden, während Stapler mit Elektromotor oder Gasbetrieb auch in der Halle betrieben werden dürfen.
Grundsätzlich ist der Staplerverkehr nur innerbetrieblich gestattet. Eine Ausnahme stellen Stapler mit Straßenzulassung dar, für deren Bedienung allerdings ein gültiger Führerschein der Klasse L zwingend erforderlich ist.
Bei der innerbetrieblichen Arbeit mit Flurförderfahrzeugen muss eine schriftliche Beauftragung des Arbeitgebers vorliegen. Zum Bedienen motorbetriebener Flurförderzeuge wird außerdem ein gültiger Flurfördermittelschein benötigt und die gesundheitliche Eignung des Fahrers muss gewährleistet sein.
Ein Verlust des für den Straßenverkehr notwendigen Führerscheins bedeutet nicht automatisch den Entzug des Flurfördermittelscheins. Dennoch muss in solchen Fällen der Arbeitgeber informiert werden, damit dieser einschätzen kann, ob der Arbeitnehmer weiterhin in der Lage ist, den Gabelstapler sicher zu bedienen.
weiterführende Links:
Wann benötigt man eine Fahrerlaubnis?