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ECE-R65 ist eine europaweit anerkannte technische Norm, die die Anforderungen an optische Warnleuchten an Einsatz- und Sonderfahrzeugen regelt. Sie definiert genau, wie hell und sichtbar solche Leuchten sein müssen – damit sie andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig warnen, ohne zu blenden. Nur Leuchten mit einer gültigen ECE-R65-Prüfung dürfen auf öffentlichen Straßen offiziell genutzt werden.
Die Regelung gilt für:
Die Norm unterscheidet zwei Klassen von Warnleuchten:
Klasse | Einsatzbereich | Lichtstärke |
Klasse 1 | Tag & Nacht im Straßenverkehr | Höher – mind. 120 cd (Amber) |
Klasse 2 | Nur Nacht oder Privatgelände | Geringer – mind. 55 cd (Amber) |
Nur geprüfte Leuchten dürfen verwendet werden. Erkennbar sind sie an einem E-Zeichen mit dem Zusatz „R65“, z. B.:
E1 10R-04 12345 R65
Auch mobile Leuchten müssen eine gültige ECE-R65-Prüfung besitzen.
Norm | Inhalt |
ECE-R65 | Optische Warnsignale: Helligkeit, Farbe, Sichtwinkel |
ECE-R10 | EMV – elektromagnetische Verträglichkeit |
TA 23 | Technische Anforderung in Deutschland für Sondersignale |
SAE J845 | US-Norm, nicht gleichwertig in Europa |
ECE-R65 legt fest, wie optische Warnleuchten gebaut und geprüft sein müssen. Nur zugelassene Leuchten mit E-Zeichen und R65-Prägung sind im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt.
Weiterführende Links und Quellen:
Vorschriften für Signalbeleuchtung bei Arbeitsfahrzeugen