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Foto: autolexikon.net
In Deutschland dürfen Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nur bewegt werden, wenn sie zugelassen sind. Das gilt für alle Fahrzeuge und setzt eine Kfz-Haftpflichtversicherung voraus. Während vor 2008 die Doppelkarte als Versicherungsnachweis diente, ist es heute die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Sie enthält Daten des Versicherungsnehmers und des jeweiligen Fahrzeugs. Versicherer leiten diese Daten an die zentrale Datenbank des GDV weiter.
Die eVB-Nummern bestehen aus jeweils sieben Zeichen, das können Ziffern und/oder Buchstaben sein. Ohne diese Nummer ist eine Zulassung nicht möglich. Ein Kaskoversicherungsschutz muss zusätzlich beim Versicherer beantragt werden. Nach der Erstellung der eVB-Nummer ist diese sechs Monate gültig und verliert ihre Gültigkeit nach einmaliger Verwendung. Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen zu Unternehmenszwecken können eine Dauer-eVB-Nummer beantragen.
Benötigt wird eine elektronische Versicherungsbestätigung für Neuzulassungen, Wiederzulassungen stillgelegter Fahrzeuge, bei Fahrzeugwechsel, Ummeldungen wegen Wohnort oder Halter wechsel, technischen Änderungen am Fahrzeug, die anzeigepflichtig sind und zur Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens. Bei einem Versicherungswechsel erfolgt die Übermittlung der eVB-Nummern automatisch durch den Versicherer. Für die Anmeldung von Oldtimern, die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllen, wird ebenfalls eine eVB-Nummer benötigt. Durch ein sogenanntes H-Kennzeichen muss das betreffende Fahrzeug durch einen Gutachter als Kulturgut anerkannt werden. Das setzt eine entsprechende Genehmigung voraus.
Beantragt werden eVB-Nummern beim Versicherer unter Angabe persönlicher Daten und, falls vorhanden, des amtlichen Kennzeichens oder der Vertragsnummer. Die Beantragung kann bei den meisten Versicherern sowohl telefonisch als auch online erfolgen. In der Regel erhält der Versicherungsnehmer dann innerhalb weniger Minuten die elektronische Versicherungsbestätigung. Die Zuteilung einer eVB-Nummer ist kostenfrei. Sollte die Nummer nicht zum Einsatz kommen, fallen ebenfalls keine Kosten an.
Die Vorteile von eVB-Nummern liegen in der Vereinfachung des Abschlusses einer Kfz-Versicherung, insbesondere bei Direktversicherern. Die frühere Doppelkarte konnte dem Versicherungsnehmer nur per Post und nicht persönlich ausgehändigt werden. Durch den Versand der Karte anfallenden langen Wartezeiten fallen mit der eVB-Nummer weg. Die siebenstellige Buchstaben- und Zahlenkombination kann problemlos per Telefon, E-Mail, Fax oder SMS übermittelt werden und erleichtert so die Zulassung von Fahrzeugen. Eine zeitaufwendige manuelle Erfassung der Daten des Fahrzeughalters durch die Zulassungsstellen entfällt, da diese mit der eVB-Nummer automatisch übermittelt werden.
Nachteilig ist einerseits, dass die Zulassungsstellen die beim GDV gespeicherten Daten nicht ändern, nur einsehen können. Demzufolge ist beim Ausfüllen des Versicherungsantrages eine gewisse Sorgfaltspflicht unerlässlich. Flüchtigkeitsfehler wie eine fehlerhafte Personalausweisnummer haben zur Folge, dass die Zulassungsstelle die eVB-Nummer nicht akzeptiert. Dann muss der Versicherer eine Neue ausstellen. Das beschleunigte Verfahren birgt auch Gefahren bei der Bonitätsprüfung durch den Versicherer. Da Schufa-Anfragen in der Regel relativ lange dauern, bedienen sich Versicherer Daten aus eigenen Beständen, die sie bereits von Auskunfteien erworben haben, die möglicherweise aber nicht aktuell sind. Das kann dazu führen, dass Versicherungsnehmern eine sehr teure Haftpflichtversicherung angeboten und/oder eine Kaskoversicherung komplett verweigert wird. Versicherungsnehmer, denen das aufgrund falscher Daten passiert, sollten vom Versicherer Auskunft darüber verlangen, wo dieser die Daten bezogen hat und gegebenenfalls auf die Löschung fehlerhafter Daten bestehen.
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