Alle Fachbegriffe
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Driften, salopp auch „quer fahren“ genannt, ist eine Fahrtechnik, bei der der Fahrer sein Auto gezielt übersteuern (das Heck quasi ausbrechen) lässt, ohne dabei die Kontrolle über das Fahrzeug zu verlieren. Im Drift sind die Vorderräder nach außen eingelenkt, während die hinteren Räder einen recht hohen Schräglaufwinkel haben. Der Lenkwinkel variiert im Verlauf des Drift-Vorgangs, um diesen stabil zu halten.
Um auf einer Drift-Strecke zu fahren, sollte man mindestens 450 Turbolader PS unter der Haube haben. Wichtiger ist jedoch noch die Fahrzeugart und wie diese abgestimmt ist. Die Fahrwerkseinstellungen und die Achsgeometrie sind dafür verantwortlich, die PS auf die Straße zu bringen und den gewünschten Effekt zu erzielen. Gerade auf einer Drift-Strecke enorm wichtig, die komplette Power auf den Asphalt zu bringen.
Um die gängigste Art des Driftens ausführen zu können, sollte das Fahrzeug über einen Heckantrieb verfügen. Der gewünschte Effekt ist ja schließlich, dass das Heck ausbricht und übersteuert und somit das Driften ermöglicht. 200 PS sollten da schon langen, um das Fahrzeug Driften zu lassen. Mit mehr Fahrzeugleistung wird es natürlich einfacher und angenehmer.
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Das Driften ist nach aktuellem Vorschriften in Deutschland und im öffentlichem Straßenverkehr verboten und wird mit einem Bußgeld belegt. Dieses kann durchaus unterschiedlich sein, da das sogenannte Driften nicht als eigener Tatbestand aufgelistet und festgehalten ist.
Das ist abhängig von den Gegebenheiten bzw. welche Ordnungswidrigkeit begangen wurde. Die Gesetzeshüter werden vor Ort bestimmt eine genaue Angabe zum Bußgeld zu machen. Die Strafe ist daher nicht immer gleich.
Mögliche Strafen fürs Driften:
Hier gibt es nicht allzu viele Möglichkeiten. Auf eingezäunten und nicht öffentlichen Plätzen oder Grundstücken. Dabei hat jedoch der Besitzer immer das Hausrecht und kann unter Umständen das ganze rechtlich unterbinden. Das ganze bedeutet aber auch, dass man aufpassen muss und keinen Hausfriedensbruch begehen darf. Eine weitaus besser alternative sind Fahrsicherheitstraining, wie es vom vielen Automobilclubs angeboten wird. Noch eine Spur besser können Kurse bei speziellen Drift-Schulen sein.
Für jeden der gerne driftet oder es mal versuchen möchte, bieten sich gerade freie Parkplätze, Wiesen oder andere Flächen dazu an. Nun stellt sich jedoch die Frage, ob das ganze auch erlaubt ist. Jetzt ja, da sieht der Gesetzgeber keine genauen Definitionen oder Strafen was das Driften auf solchen Flächen betrifft. Jedoch sieht es dieser auch sehr kritisch.
Der Auszug der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kann deshalb Ärger mit sich ziehen. Hier können 2 Paragrafen in Kraft treten.
Auszug aus § 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Auszug aus § 30 Umweltschutz
Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
Im Übrigen zählt das zu jeder Jahreszeit! Die Verlockung in der kalten Jahreszeit zu driften ist gerade bei winterlichen Straßen mit Schnee sehr groß.
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