Alle Fachbegriffe
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Foto: Creative_Media_Imaging auf Pixabay
Unter einer Begleitperson versteht man den Begleiter für junge Autofahrer ab 17 Jahren. Der Führerschein ab 17 wird in Deutschland auch als begleitendes Fahren bezeichnet. Die Begleitperson muss bei dem jungen Fahrer auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein, damit nicht jeder als Begleitperson infrage kommt. Die Voraussetzungen für die Ernennung der Begleitperson sind zum einen, dass die Person mindestens 5 Jahre den Führerschein besitzt und zum anderen mindestens 30 Jahre alt ist. Der Begleiter darf während der Fahrt nicht eingreifen, sondern steht dem jungen Fahrer nur als Berater zur Seite. Als Berater darf die Begleitperson die Promillegrenzen von 0,5 nicht überschreiten und Drogenkonsum ist wie beim eigenen Fahren untersagt. Die Begleitperson muss stets als Beifahrer Platz nehmen.