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Das Autofahren unter Begleitung wird in Deutschland auch als Führerschein ab 17 genannt. Somit dürfen junge Autofahrer unter 18 Jahren in Begleitung einer Person mit Führerschein Auto fahren. Die Begleitperson muss einen gültigen Führerschein mindestens 5 Jahre lang vorweisen können und mindestens 30 Jahre alt sein. Ist diese Person in der Prüfbescheinigung des jungen Autofahrers eingetragen, so ist diese als Begleitperson gültig. Somit soll verhindert werden, dass nicht irgendjemand als Begleitperson eingesetzt werden darf und zudem gilt auch, dass der junge Autofahrer die 0,0 Promillegrenzen nicht überschreiten darf.
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