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Die Abgasuntersuchung dient der Ermittlung des Abgasverhaltens von sich im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeugen mit eingebautem Fremd- oder Kompressionszündungsmotor nach § 47 a StVZO. Die Untersuchungen müssen jedes volle Jahr bei PKW mit Fremdzündungsmotor ohne oder mit Katalysator durchgeführt werden. Bei PKW mit Katalysator und lambda geregelter Gemischaufbereitung sowie bei PKW mit Kompressionszündungsmotor betragen die Zeitabstände bei erstmals in den Verkehr gekommenen Pkw für die erste Untersuchung 3 Jahre und für alle weiteren Untersuchungen 2 Jahre.