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Foto: autolexikon.net
Ein Ausfuhrkennzeichen wird benötigt, wenn ein bislang noch nicht angemeldetes oder zu diesem Zeitpunkt vorübergehend stillgelegtes Fahrzeug in das Ausland überführt werden soll. Häufig wird dieses auch als Zoll- oder Transitkennzeichen bezeichnet. Es hat rechts einen roten Rand, an dem das Ablaufdatum des jeweiligen Versicherungsschutzes erkannt werden kann. Spätestens wenn dieser Zeitpunkt erreicht ist, muss das Fahrzeug ausgeführt worden sein.
Das Kennzeichen kann entweder bei der zulässigen Kfz-Zulassungsbehörde oder bei dem Straßenverkehrsamt beantragt werden. Da dies nicht selten mit sehr langen Wartezeiten verbunden ist, lässt sich das Überführungskennzeichen alternativ auch online beantragen. Dies hat zudem auch den Vorteil, dass sich die Zulassung auf diese Weise auch immer wieder erneuern lässt, ohne einen Termin bei einer Zulassungsbehörde vereinbaren zu müssen. Auf diese Weise lassen sich Zeit und Nerven sparen. Die Online-Zulassung ist unter anderem bei Kfz-Zulassungsstellen und auch einigen privaten Anbietern möglich, die im Internet gefunden werden können. Die benötigten Unterlagen werden dann per E-Mail oder per Fax an die Zulassungsbehörde geschickt.
Um ein Überführungskennzeichen zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Zunächst darf der Antragsteller keine rückständigen Gebühren von früheren Zulassungen haben. Dies gilt auch für kleinere Beträge von zum Beispiel fünf Euro. Zudem muss ein Nachweis über eine aktuelle und vor allem gültige Hauptuntersuchung (HU) vorhanden sein. Diese muss eine gültige Prüfplakette und eine gültige Abgasuntersuchung bescheinigen. Und der Fälligkeitstermin für die nächste HU darf nicht vor dem Ablaufdatum des Kennzeichens liegen.
In diesem Fall würde ein Untersuchungsbericht benötigt, der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Verkehrstauglichkeit ausgestellt wird. Zudem muss auch eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden sein, die in ganz Europa mindestens 15 Tage und höchstens ein Jahr gültig ist. Seit dem 01. Juli 2010 wird für ein Fahrzeug mit Ausfuhrkennzeichen zudem auch eine Kfz-Steuer verlangt. Früher konnten die ersten drei Monate noch gratis gefahren werden.
Um ein solches Kennzeichen beantragen zu können, werden neben den oben erwähnten Papieren noch folgende Unterlagen benötigt:
Die sogenannte EVB Nummer oder Deckungskarte wird von der Versicherung in der Regel kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die Anmeldung bei der Zulassungsstelle fallen hingegen Kosten in Höhe von zehn bis zwölf Euro an. Zudem müssen für die Prägung des Kennzeichens noch 15 bis 25 Euro bezahlt werden. Die meisten Kosten verursacht hingegen die Police der Versicherung (ungefähr 70 bis 90 Euro). Allerdings werden diese zumeist erstattet oder zumindest angerechnet. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Fahrzeug später bei dem gleichen Anbieter versichert wird.
Somit fallen minimal 95 Euro für das Kennzeichen an, maximal sind es hingegen 127 Euro. Wenn die Versicherung den gezahlten Betrag anrechnet oder sogar komplett rückerstattet, sind es nur noch 25 Euro bis 37 Euro.
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