Geschrieben von ALexikon

Was ist ein EU-Führerschein

EU Führerschein
Foto: von andibreit auf Pixabay

 

Zum 19. Januar 2013 wurde auf Grundlage der 3. Führerscheinrichtlinie des Europäischen Parlaments der EU-Führerschein eingeführt. Das standardisierte Plastikkärtchen gilt in

 

Standardisierung ersetzt über 100 Fahrlizenzen

Bis spätestens 2033 sollen die derzeit noch etwa 110 verschiedenen gültigen Fahrlizenzen durch den EU-Führerschein ersetzt sein. Hintergründe dieser Harmonisierung sind vergleichbare Mindestanforderungen der Fahrausbildung und vereinheitlichte Fahrzeugklassen, wodurch Führerscheinkontrollen und die Strafverfolgung von Verkehrssündern in der EU vereinfacht werden, auch die Fälschungssicherheit der Fahrlizenz soll durch den EU-Führerschein erhöht werden.

 

EU-Führerschein muss nach 15 Jahren ersetzt werden

Anders als die bisherigen Führerscheine gilt der EU-Führerschein nur 15 Jahre. Dann muss er mit eventuell aktualisierten Daten und Bildern ersetzt werden, allerdings ohne erneute Prüfungen oder Atteste. Die Voraussetzungen zum Erwerb des EU-Führerscheins bleiben in den EU-Ländern unverändert, in Deutschland beispielsweise das Mindestalter, ein mindestens halbjähriger offizieller Wohnsitz hierzulande oder der Ablauf der Sperrfrist bei einem vorherigen Führerscheinentzug.

 

Einheitliche Angaben erleichtern die Kontrolle

Der EU-Führerschein vereinheitlicht die Angaben des Dokuments, nicht aber die jeweils nationalen Verkehrsvorschriften.

 

Auf der Vorderseite finden sich:

  • Name, Vorname, Geburtstag und -ort des Führerscheininhabers
  • Ausstellungsdatum, Ablaufdatum der Gültigkeit, Name der ausstellenden Behörde
  • Nummer des Führerscheins
  • Lichtbild und Unterschrift des Inhabers
  • Wohnort
  • Klassen, für die die Fahrerlaubnis besteht

 

Die Rückseite des EU-Führerscheins zeigt:

  • Übersicht aller Fahrerlaubnisklassen
  • Datum der Erteilung der Fahrerlaubnis für die jeweilige Klasse
  • Gültigkeitsdatum der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse
  • Beschränkungen und Zusatzangaben
  • Feld für Eintragung anderer EU-Mitgliedstaaten nach einem Wohnsitzwechsel

 

Nationale Verkehrsbestimmungen bleiben unangetastet

Der EU-Führerschein wird als offizielles Dokument in allen EU-Staaten anerkannt, allerdings müssen die jeweils nationalen Verkehrsregeln beachtet werden. Das betrifft sowohl weiterhin unterschiedliche Tempolimits in EU-Staaten, unterschiedliche Verkehrsschilder oder Promillegrenzen und nicht zuletzt verschiedene Kontrollpraxen und Strafkataloge für vergleichbare Verkehrsdelikte.

 

Vorteile für Autofahrer überschaubar

Damit ist der EU-Führerschein in erster Linie eine Erleichterung für die grenzüberschreitende Verkehrsverwaltung. Für die Autofahrer verkürzt sich allenfalls einmal eine Kontrolle und dabei wird es durch die EU-weite Vernetzung nun schwerer, Ausreden für eigenes Fehlverhalten zu finden.

 

Hinweis:

Wer einen EU-Führerschein im Ausland erwerben möchte, kann sich an eine EU Führerschein Vermittlungsagentur wenden

 

Führerschein umtauschen

 

weiterführende Links:

EU Führerschein(EU-Recht)